Welchen Bootsführerschein muss man besitzen, um in Binnengewässern angeln zu dürfen?

Welchen Bootsführerschein benötigt man, um in Flüssen, Seen oder Kanälen zu angeln? Erfahren Sie alles über die Vorschriften für den Binnengewässer-Führerschein, die Ausnahmen und die zu beachtenden Verpflichtungen.

Das Angeln von einem Ruderboot, einem Angelboot oder einem motorisierten Belly-Boat aus ermöglicht den Zugang zu Gebieten, die vom Ufer aus nur schwer zu erreichen sind. Sobald das Boot jedoch mit einem ausreichend starken Motor ausgestattet ist, ist ein Bootsführerschein vorgeschrieben. Welchen Führerschein sollte man also wählen, um auf Binnengewässern zu fahren und zu angeln?

Die Binnenschifffahrtsgenehmigung oder Flussgenehmigung

Um auf Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen zu fahren, benötigt man den entsprechenden Führerschein, nämlich den Sportbootführerschein mit der Option ?Binnengewässer?. Er wird oft als ?Flussführerschein? bezeichnet.

Mit diesem Führerschein darf man ein motorisiertes Freizeitboot mit einer Länge von weniger als 20 Metern steuern. Er ist außerdem erforderlich, wenn die Motorleistung 4,5 kW, also etwa 6 PS, übersteigt, auch bei bestimmten kleinen Booten, die zum Angeln genutzt werden. Das für Meeresangelegenheiten zuständige Ministerium weist darauf hin, dass der Führerschein insbesondere von der Motorleistung und der Länge des Bootes abhängt.

Es betrifft also beispielsweise:

  • ein Fischerboot, das mit einem Verbrennungsmotor mit mehr als 6 CV ausgestattet ist;
  • ein Bass-Boot, das auf einem See oder Fluss eingesetzt wird;
  • ein Elektroboot, dessen Leistung den gesetzlich festgelegten Grenzwert überschreitet;
  • ein Freizeitboot mit einer Länge von weniger als 20 Metern, das auf dem Flussnetz fährt.

Die Binnenschifffahrtsgenehmigung ist keine Angelschein. Sie berechtigt lediglich zum Führen des Bootes. Um angeln zu dürfen, müssen zudem die örtlichen Fischereivorschriften eingehalten werden und, sofern erforderlich, ein Angelschein vorliegen.

Darf man ohne Bootsführerschein angeln?

Ja, in bestimmten Fällen. Für das Führen eines Bootes, dessen Motorleistung 4,5 kW ? das entspricht etwa 6 CV ? nicht überschreitet, ist kein Sportbootführerschein erforderlich. Diese Regelung gilt insbesondere für bestimmte kleine Boote und Wasserfahrzeuge, die zum Erreichen eines Angelplatzes genutzt werden.

Aber Vorsicht: Das Fehlen eines Führerscheins befreit nicht von der Pflicht, die Schifffahrtsvorschriften einzuhalten. Der Bootsführer muss die Kontrolle über sein Boot behalten, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und die für das Gewässer geltenden Vorschriften befolgen.

Die Verwalter von Seen, Stauseen und Flüssen können ebenfalls besondere Einschränkungen auferlegen. An manchen Orten sind Verbrennungsmotoren verboten, die zulässige Leistung begrenzt oder die Fahrzeiten geregelt. Vor einer Fahrt empfiehlt es sich daher, die örtlichen Vorschriften zu konsultieren, sich beim Rathaus, beim Fischereiverband oder beim Verwalter des Gewässers zu erkundigen.

Welcher Führerschein ist für ein Boot mit einer Länge von 20 Metern oder mehr erforderlich?

Der klassische Binnenschifffahrtsführerschein ist auf Boote mit einer Länge von weniger als 20 Metern beschränkt. Um ein Boot mit einer Länge von 20 Metern oder mehr zu führen, muss man die Erweiterung für große Freizeitboote in der Binnenschifffahrt erwerben. Diese Qualifikation ermöglicht das Führen von Booten ohne Längenbeschränkung.

Dieser Fall betrifft Freizeitangler zwar kaum, könnte aber für Nutzer von großen Lastkähnen, Hausbooten oder bestimmten gewerblichen Wasserfahrzeugen von Interesse sein.

Gilt der Küstenfischereischein auch auf einem See?

Der Sportbootführerschein mit der Option ?Küstengewässer? kann auf Seen und geschlossenen Gewässern gemäß den in den Vorschriften festgelegten Bedingungen genutzt werden. Er gilt jedoch nicht als Berechtigung zum Befahren von Flüssen, Bächen und Kanälen. In diesem Fall ist die Option ?Binnengewässer? am besten geeignet.

Ein Angler, der sowohl im Meer als auch in Binnengewässern angeln möchte, kann sich daher für den Küstenscheine entscheiden und seine Ausbildung anschließend entsprechend seinen Bedürfnissen ergänzen. Für das Angeln ausschließlich in Flüssen oder Seen ist der Binnenfischereischein in der Regel die sinnvollste Wahl.

Wie erwirbt man den Binnenschifferführerschein?

Die Ausbildung umfasst eine theoretische Prüfung und einen praktischen Teil, die in der Regel auf einem Schulboot absolviert werden. Der Kandidat muss die Binnenschifffahrtsregeln, die Flusszeichen, die Vorfahrtsregeln, die Manöver, die Sicherheitsvorschriften sowie die Besonderheiten der Flüsse und Kanäle erlernen.

Für die Anmeldung müssen unter anderem die erforderlichen Unterlagen und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Mit dem offiziellen Formular kann die Anmeldung für die Option ?Binnengewässer? beantragt werden.

Weitere Pflichten des Fischers auf See

Der Bootsführerschein ist nur ein Bestandteil der Vorschriften. Je nach Bootstyp und befahrenem Gewässer muss das Boot unter Umständen über einen Schifffahrtsnachweis, eine Fahrkarte und eine geeignete Sicherheitsausrüstung verfügen. Boote, die auf Binnengewässern fahren, unterliegen besonderen Auflagen, insbesondere je nach Länge, Motorisierung und Fahrgebiet.

Bevor Sie zum Angeln aufbrechen, sollten Sie daher Folgendes überprüfen:

  • die tatsächliche Motorleistung;
  • die Länge des Bootes;
  • die Genehmigung, auf dem Gewässer zu fahren;
  • die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung;
  • die örtlichen Vorschriften für Verbrennungs- und Elektromotoren;
  • die für diesen Sektor geltenden Fischereivorschriften.

Das sollten Sie sich merken

Um in Binnengewässern mit einem Motorboot zu fischen, ist in der Regel der Sportbootführerschein mit der Option ?Binnengewässer? erforderlich, wenn die Motorleistung 6 CV übersteigt und das Boot weniger als 20 Meter lang ist. Unterhalb dieser Leistungsgrenze ist der Führerschein in der Regel nicht erforderlich, doch gelten weiterhin die Vorschriften für Schifffahrt, Sicherheit und Fischerei. Für Boote ab 20 Metern Länge ist die Erweiterung für große Freizeitboote in Binnengewässern vorgeschrieben.

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