Jede Woche stellen wir Ihnen eine Frage zum Bootsführerschein. So können Sie Ihr Wissen überprüfen oder neue Bereiche entdecken, die noch nicht erforscht sind. Diese Woche stellen wir Ihnen eine Frage zu den Einfahrtssignalen in den Hafen.
Ampeln zur Sicherung von Hafeneinfahrten
Die Lichter der Hafeneinfahrt bzw. der Hafenausfahrt geben Hinweise, wie es weitergehen soll. Die Hafenlichter bestehen aus zwei Teilen:
- Die rechte Spalte besteht aus drei Ampeln, die entweder grün oder rot sind. Sie zeigen an, welche Pflichten oder Verbote es im Hafen gibt.
- In der linken Spalte befindet sich eine optionale orangefarbene oder gelbe Ampel, die Ausnahmen anzeigt.
So stehen wir in unserem Beispiel vor drei feststehenden roten Ampeln. Diese zeigen an, dass es verboten ist, in beide Richtungen zu fahren. Wenn diese roten Lichter jemals blinken, bedeutet dies, dass der Hafen geschlossen ist, normalerweise wegen einer ernsten Gefahr. Die Schiffe müssen dann ausweichen. Hier sind die Ampeln fest, man kann also nicht in den Hafen einfahren, aber diese Maßnahme ist nur vorübergehend. Die Genehmigung sollte folgen.
Die orangefarbene Ampel auf der linken Seite ergänzt dieses Verbot mit einer Ausnahme. Denn diese orangefarbene Ampel erlaubt es Schiffen, in den Hafen einzufahren, sofern sie nicht die Fahrrinne benutzen. Es ist verständlich, dass dies für kleine Einheiten gilt, wie die Sportboote, die wir betreiben.
Die richtige Antwort auf unsere Frage ist also Antwort C.