Jede Woche stellen wir Ihnen eine Frage zum Bootsführerschein. So können Sie Ihr Wissen überprüfen oder neue Bereiche entdecken, die noch nicht erforscht sind. Diese Woche stellen wir Ihnen eine Frage zu den Signalen, die den Hafenverkehr regeln.
Verbot, den Hafen zu betreten!
Die drei festen roten Lichter sind Teil der Signale, die den Hafenverkehr regeln. Diese seit 1990 geltende Signalanlage verwendet Tag und Nacht ausschließlich Ampeln. Jede Verkehrsrichtung hat ihre eigene Signalisierung. So haben einfahrende und ausfahrende Schiffe oft unterschiedliche Signalanlagen.

In unserem Fall haben wir es mit drei festen roten Ampeln zu tun, die übereinander angeordnet sind. Dieses Signal zeigt an, dass der Verkehr in eine Richtung fließt. Wer vor den roten Ampeln auftaucht, muss anhalten. Normalerweise haben Schiffe, die aus dem Hafen ausfahren, drei übereinander angeordnete feste grüne Lichter, die ihnen die Erlaubnis geben, den Hafen zu verlassen. Dies war an diesem Tag in Le Havre der Fall, wo ein Containerschiff den Hafen verließ.
Für kleine Schiffe, die außerhalb des Fahrwassers fahren können, wie es bei unseren Sportbooten oft der Fall ist, gibt ein Ausnahmesignal, ein weißes Licht links vom Hauptsignal, die Erlaubnis, außerhalb des Fahrwassers zu fahren. Dies ist bei der Einfahrt nach Le Havre nicht der Fall. An Bord unseres Segelboots an diesem Tag warteten wir auf die Ausfahrt des Containerschiffs, um einfahren zu können.