Containment, welche Maßnahmen für Bootsfahrer?

Aufgrund der Gesundheitskrise wurde ein neuer Lockdown ausgerufen. Sie tritt am Samstag, den 3. April 2021, um Mitternacht in Kraft. Wie sieht es mit dem Bootfahren aus?

Nach Angaben des Ministeriums für das Meer, "Die Ausübung von Nautik-, Freizeit- und Tauchaktivitäten in der Freizeit ist unter der Voraussetzung gestattet, dass die in der Verordnung Nr. 2020-1310 in ihrer geänderten Fassung vorgesehenen Maßnahmen beachtet werden."

Allerdings müssen bestimmte Regeln beachtet werden:

  • Einhaltung der in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen zur körperlichen Distanz und Hygiene. Wie bei Versammlungen an Land werden nicht mehr als 6 Personen an Bord benötigt. Schließlich werden auf den Pontons Masken vorgeschrieben sein.
  • Einhaltung des 10 km-Radius zwischen Heimat-, Abfahrts- und Ankunftshafen.

So dürfen nur Bootsfahrer fahren, deren Boot sich in einem Umkreis von 10 km von ihrem Wohnort befindet. Genauso müssen Sie, wenn Sie zur See fahren, einen Ankunftshafen im gleichen Radius anlaufen.

Abfahrten und Ankünfte aus den Häfen werden ebenfalls zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens nicht erlaubt sein, außer aus zwei Gründen:

  • Aus einem zwingenden persönlichen Grund (Rückkehr in den Heimathafen für ein Sportboot, das vor dem Inkrafttreten des Dekrets Nr. 2020-1310 vom 29. Oktober 2020 gestartet wurde). Dieser zwingende persönliche Grund muss zuvor von der Delegation für das Meer und die Küste des Departements der Abreise oder Ankunft bestätigt werden.
  • Teilnahme an einer Mission von allgemeinem Interesse auf Anfrage der Verwaltungsbehörde.

Es muss ein Dokument vorgelegt werden, das belegt, dass die betreffende Reise in eine dieser Kategorien fällt.

Wenn Sie sich bereits auf See befinden, sollten Sie die Fahrt fortsetzen können. Wenn Sie in diesem Zeitraum vor Anker liegen, können Sie jedoch nicht an Land zwischenlanden.

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