Heute ist es möglich, überall auf der Welt ein Boot zu kaufen. Es ist also nichts Außergewöhnliches, wenn ein in den Vereinigten Staaten hergestelltes Freizeitboot in Europa segelt und ein europäisches Boot im Chinesischen Meer fährt. Um die französische Flagge führen zu dürfen, muss ein Boot mehrere Kriterien erfüllen.
Bedingungen für die Registrierung eines Bootes
- Mit einer Länge von weniger als 7 Metern und einem Motor mit weniger als 22 PS oder einer Länge von mehr als 7 Metern
- Mindestens die Hälfte der Aktien befindet sich entweder im Besitz von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Vereinigten Königreichs oder von Gesellschaften mit Sitz in Frankreich, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Vertragsstaat des EWR
- In der EU gebaut worden sind oder dort die erforderlichen Zölle und Steuern entrichtet haben
- Sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben
Das Vorhandensein einer möglichen Hypothek wird bei der Beantragung nicht berücksichtigt, es obliegt dem Käufer, sich vor dem Kauf bei den nationalen Behörden des Herkunftslandes des Bootes über den Hypothekenstatus des Bootes zu vergewissern.

Detaillierte Vorgehensweise
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen eine Reihe von Formularen ausgefüllt und die folgenden Belege beigefügt werden
- Antrag auf Freimachung ( formular cerfa 12810 )
- Pleasure Craft Sheet ( anmeldeformular auf den Namen des Käufers )
- Original und Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags des Bootes
- Steuerbescheinigung, für Schiffe über 7,5 Meter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Frankreich gekauft wurden
- Bescheinigung der Nichtähnlichkeit des Namens für Schiffe von 24 Metern Länge und mehr
- Nationales Ausweisdokument
- Wohnsitznachweis und für europäische Staatsangehörige, die sich weniger als 6 Monate in Frankreich aufhalten, eine Bescheinigung über die Wahl des Wohnsitzes in Frankreich ( formular Cerfa 14501 )
- Bei "EG"-Behältern das Original der schriftlichen Konformitätserklärung. Andernfalls ist eine Ehrenbescheinigung über die Länge des Rumpfes vorzulegen
- Für Schiffe, für die keine CTA vorgelegt werden muss, muss der Eigner eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, in der die Länge des Rumpfes angegeben ist.
Persönliche Ablage bevorzugen
Alle diese Dokumente, ausgefüllt und eventuell als übereinstimmend erklärt, falls nur Kopien vorgelegt werden konnten, sollten an die Generaldirektion für Zölle und indirekte Rechte geschickt werden, auf die Sie angewiesen sind. Wir empfehlen Ihnen, einen Termin bei der nächstgelegenen Zollstelle zu vereinbaren (in jedem Fischereihafen gibt es notwendigerweise eine) und die gesamte Akte persönlich und gegen Quittung abzugeben. So können Sie am zuverlässigsten sicherstellen, dass Sie nichts vergessen oder ergänzt haben.

Es ist an der beschaffung des Titels für die Registrierung des Bootes dass Sie die Registrierung bei der Seeschifffahrtsbehörde beantragen können und somit unbesorgt auf französischen Gewässern segeln können.