Warum wird ein Elektroboot höher besteuert als ein entsprechendes Boot mit Verbrennungsmotor?

Bei der Lektüre der Merkblätter zur Berechnung der jährlichen Steuer auf maritime Geräte für den persönlichen Gebrauch, TAEMUP, ehemals jährliche Gebühr für die Einfriedung, haben wir eine erstaunliche Feststellung gemacht: Ein Boot mit Elektromotor für den Freizeitbereich kann höher besteuert werden als sein Pendant mit Verbrennungsmotor. Erklärungen und Begründung der Affaires Maritimes.

Eine andere Berechnung der Steuerleistung

Die Berechnung der jährlichen Steuer auf maritime Geräte für den persönlichen Gebrauch, oder TAEMUP, die die geltende jährliche Gebühr für die Einfrierung ersetzt, erfolgt auf der Grundlage der Länge des Bootes, aber auch seiner Motorisierung. Dazu muss eine administrative Leistung nach Formeln definiert werden, die von den Affaires Maritimes, die nun für die Einziehung dieser Steuer zuständig sind, festgelegt werden. Die Berechnung unterscheidet sich für Verbrennungsmotoren und Elektromotoren.

Im ersten Fall stützt sich die Verwaltung auf den Hubraum des Motors mit zwei Formeln:

  • Bei Benzin- (Zwei- oder Viertakt) oder Diesel-Zweitaktmotoren: Hubraum (in Litern) multipliziert mit 5,727
  • Bei Viertakt-Dieselmotoren: Hubraum (in Litern) multipliziert mit 4,009

Im zweiten Fall wird mit der Potenz gerechnet:

  • Bei Motoren, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden: kW geteilt durch 5,14895

Elektromotoren höher besteuert

So wollten wir Boote mit einer gleichwertigen elektrischen und thermischen Leistung vergleichen, um die anwendbare Steuer zu ermitteln.

In einem ersten Fall von Innenbordmotoren gehen wir von einem 51 Fuß langen Katamaran aus, der zwei Yanmar-Innenbordmotoren mit jeweils 80 PS und 2 Litern Hubraum mit sich führt.

Die thermische Steuerleistung beträgt daher 2x2x4,009 = 16,036 gerundet auf 16 PS.

Das Kilowattäquivalent von 80 PS ist 58,8 kW. Die Steuerleistung für einen identischen Elektroantrieb wäre also: 2x58,8 / 5,14895 = 22,839 aufgerundet 22 PS.

Im ersten Fall werden bei 11 bis 20 PS 35 ? pro PS ab dem fünften PS fällig, im zweiten Fall bei 21 bis 25 PS 40 ? pro PS ab dem fünften PS.

Dem Elektrokatamaran wird ein an die Motorisierung des TAEMUP gebundener Anteil von 680 ? auferlegt, gegenüber 385 ? für den Verbrenner.

Die gleiche Übung für ein Boot mit Außenbordmotor mit einem Suzuki mit 100 PS, d. h. 73,6 kW mit einem Hubraum von 1,5 L führt zu den folgenden administrativen Leistungen: 8 PS mit Verbrennungsmotor und 14 PS mit Elektromotor.

Der motorisierte Anteil der TAEMUP dieses offenen Rumpfes würde jeweils 42 ? mit Verbrennungsmotor und 315 ? mit Elektroantrieb betragen.

Eine Besteuerung, die nicht mit den Ankündigungen zur Dekarbonisierung übereinstimmt

Die Ergebnisse der Berechnungen sind überraschend. Kleine Elektromotoren, die unter 5 PS bleiben, sind von der Abgabe befreit. Auch wenn leistungsstarke Elektromotoren noch selten sind, gibt es sie auf dem Markt und die Tendenz ist steigend. Die in unseren Berechnungen erwähnten Leistungen sind bereits verfügbar.

Auf unsere Anfrage antwortete uns die Affaires Maritimes durch den Leiter der Steuerabteilung wie folgt: "Derzeit könnte diese Berechnung in einigen Fällen für den Elektroantrieb je nach der betreffenden Leistung ungünstig sein. Es gibt jedoch nur wenige besteuerte Elektromotoren, da der Markt für große Leistungen noch nicht entwickelt ist und fast ausschließlich NMVs betrifft, für die eine eigene Steuerschwelle gilt. In Zukunft wird es darum gehen, diese Besteuerung an die Realität der Nutzung und des Wassersportmarktes anzupassen, um den Energiewandel zu fördern, der in der Roadmap zur Dekarbonisierung des maritimen Sektors als ehrgeiziges Ziel genannt wird. In der DGAMPA werden derzeit Überlegungen angestellt, die sowohl legislative als auch regulatorische und steuerliche Abwägungen erfordern."

Hoffen wir, dass die Überlegungen bald zu einem Ergebnis führen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Binnenschifffahrt, die im Moment stärker betroffen ist, hat bereits eine Vignettenermäßigung für elektrische Einheiten angekündigt.

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