Vereinfachtes Einreiseverfahren für Sportboote aus dem Vereinigten Königreich

Seit dem Brexit war die Einfahrt von Sportbooten von den britischen Inseln in französische Häfen auf die Fährhäfen beschränkt, die als einzige mit Personal der Luft- und Grenzpolizei ausgestattet waren. Diese Begrenzung wird nun mit einem Selbstanmeldeverfahren für Einfahrten aufgehoben, das derzeit im Hafen von Le Havre getestet wird.

Am 1. Februar 2021 hat das Vereinigte Königreich offiziell die Europäische Union verlassen, wodurch seine Bürger nicht mehr über alle Häfen nach Frankreich einreisen können.

Es ist notwendig, sich bei der Luft- und Grenzpolizei zu melden, um die Zoll- und Einwanderungsverfahren durchzuführen. In den meisten Fällen auf die Fährterminals beschränkt, reduzierte die Anwesenheit dieser Polizeibeamten de facto die Anzahl der Einreisehäfen in unser Gebiet. Diese Anforderung, die für Staatsangehörige der meisten Länder der Welt besteht, wird gelockert und ermöglicht es den Menschen, in jedem Hafen des Landes von Bord zu gehen, ohne sich persönlich bei den Behörden vorstellen zu müssen.

Für alle Länder außerhalb des Schengen-Raums, einschließlich Großbritannien

Von nun an wird das Verfahren für Staatsangehörige von Ländern, die nicht zum Schengen-Raum gehören, vereinfacht. Für den administrativen Teil müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, das im Internet heruntergeladen werden kann, und die für Ihre Ankunft notwendigen Informationen angeben (Name und Registrierung des Bootes, Identität der Besatzung usw.). Es muss ein finanzieller Abschnitt ausgefüllt werden, in dem Sie bescheinigen müssen, dass jedem Besatzungsmitglied die notwendigen Mittel zum täglichen Lebensunterhalt (32,50 Euro pro Tag) zur Verfügung stehen.

Nach dem Ausfüllen sollte dieses Formular per E-Mail an die Behörden des Einreisehafens gesendet werden. Natürlich müssen alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, ggf. auch eine französische Version. Der große Vorteil ist, dass nur eine Erklärung abgegeben werden muss, um das Gebiet zu betreten. Wenn sich also während der Überfahrt das Ziel ändert, muss die Erklärung nicht erneut abgegeben werden. Die anfänglich abgegebene Erklärung ist als legales Einwanderungsverfahren im gesamten Gebiet gültig.

Im Test in Le Havre, aber von nationalem Wert

Dieses Verfahren wird derzeit im Normandie-Hafen von Le Havre getestet, kann aber zum Ausschiffen in jedem Hafen des Landes verwendet werden.

Vor allem Bootsfahrer, die aus Südengland kommen, werden diesen Ansatz und die Vereinfachung des Verfahrens als zusätzliche Möglichkeit sehen, Frankreich zu besuchen.

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