

BMC AVOCATS - Rechtsanwalt Marc BERNIÉ - Rechtsanwalt
37 rue Montgrand âeuros 13006 Marseille
Tel.: 04 89 12 27 50
marc.bernie@bmc-avocats.com
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ÖFFENTLICHE VERSTEIGERUNG EINES SCHIFFES VOM TYP SEGELBOOT
- Angelegt am Port de Corbières âeuros Quai de la Lave in MARSEILLE 13016
- Preisangebot von 15.000,00 Euro,
- Zuzüglich Verkaufskosten, Rechte und Gebühren.
BESUCH NACH VERANSTALTUNG: am 25. November 2025 zwischen 14.00 und 17.00 Uhr durch das Ministerium der SELARL FRANCHI-BACCINO commissaires de justices, 1 Rue Hoche, 83000 TOULON - Tel.: 04.91.33.15.74 - Fax: 04.91.33.65.56 - email : franchi@franchi-baccino.fr
ZUSCHLAG AM MITTWOCH, 10. DEZEMBER 2025 um 9.30 Uhr vor der "Chambre des criées" des Tribunal Judiciaire de Marseille,
raum Nr. 8, 25 rue Edouard Delanglade, 13006 Marseille.
Dessen Hauptmerkmale sind :
- Name : OKEANIS-2
- Typ : VOILIER
- Heimathafen : Marseille (Frankreich)
- Länge : 16,46 Meter
- Eigentümer herr Bernard PARDO, geboren am 31. März 1953 in Oran (Algerien),
wohnhaft 20 rue Montesquieu in Collobrières - 83610
AUF DIE KLAGE VON :
Die Firma THE WIND SHIP, S.A.S., eingetragen im Handelsregister von TARASCON unter der Nummer 802 643 841, mit einem Kapital von 30.000â¬, mit Sitz in avenue 1Ã?re Division Française Libre Navy Service âeuros 13230 PORT SAINT LOUS DU RHÃNE, handelnd durch ihren gesetzlichen Vertreter, der als solcher an diesem Sitz ansässig ist, mit dem Rechtsanwalt Maître Marc BERNIÃ, Avocat au barreau de Marseille, SELARL BMC AVOCATS, 37, Rue MONTGRAND, 13006 MARSEILLE
Aufgrund eines Urteils des Tribunal Judiciaire de Tarascon vom 24. November 2022, in dem Herr Bernard PARDO dazu verurteilt wurde, der Firma THE WIND SHIP die folgenden Beträge zu zahlen:
- 6.387,51 Euro, die ab dem 28. Februar 2018 zum gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen sind ,
- 500 Euro Schadenersatz ,
- 3000 Euro gemäß Artikel 700 der Zivilprozessordnung und die Kosten
der Instanz,
Diese Entscheidung ist endgültig.
Die Gebote können nur von einem Rechtsanwalt abgegeben werden, der vor dem Gericht des Versteigerungsortes gemäß den Bestimmungen der Artikel 5 und 5-1 des Gesetzes Nr. 71-1130 vom 31. Dezember 1971 zur Reform bestimmter Vorschriften über die Versteigerung von Waren und Dienstleistungen auftreten kann
justizberufe und Rechtsberufe.
Der Ersteigerer ist verpflichtet, den Zuschlagspreis innerhalb von 24 Stunden nach der Versteigerung zu zahlen, andernfalls droht ein Wahnsinnsgebot, und zwar per Bankscheck oder Überweisung an Herrn Bâtonnier de l'Ordre des Avocats du Barreau de MARSEILLE in seiner Eigenschaft als Sequester; die Gebote werden durch das Ministerium eines in der Anwaltskammer von MARSEILLE eingetragenen Rechtsanwalts entgegengenommen.
Das Heft mit den Verkaufsbedingungen wurde bei der Geschäftsstelle des JEX des Tribunal Judiciaire von Marseille hinterlegt, wo es eingesehen werden kann, sowie in der Kanzlei des verfolgenden Anwalts.








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