Mit der Annahme einer Regierungsänderung durch den Senat werden die französischen Vorschriften über den Blutalkoholgehalt an Bord auf eine neue Ebene gehoben. Diesmal zielt die Regelung nicht mehr nur auf Fahr- oder Wachposten ab, sondern auf das gesamte Bordpersonal, das eine berufliche Tätigkeit ausübt.
Eine Erweiterung, die über die reinen Fahrerplätze hinausgeht
Bisher zielte das Transportgesetz vor allem auf Funktionen ab, die direkt mit der nautischen Sicherheit des Schiffes verbunden waren. Alkoholkontrollen betrafen vor allem den Kapitän, die Wachoffiziere, den Chefingenieur, das Wachpersonal oder auch die Seelotsen. Der neue Text ändert diese Logik grundlegend. Nunmehr fällt potenziell jede Person, die eine berufliche Tätigkeit an Bord ausübt, in den Anwendungsbereich des Systems. Dies schließt nicht nur angestellte Seeleute ein, sondern auch bestimmte technische Mitarbeiter oder Dienstleister an Bord.
Für die Reedereien verändert diese Entwicklung das tägliche Management der Besatzungen. Die Pflichten beschränken sich nicht mehr auf die Navigationsbrücken oder die Maschine. Sie betreffen die gesamte menschliche Kette, die sich an Bord befindet. Und auf einem modernen Schiff wird diese Kette immer komplexer. Die Grenzen zwischen Hotelpersonal, Offshore-Technikern, Wartungsteams, spezialisierten Subunternehmern und Saisonarbeitern sind weniger klar als früher.
Eine Antwort auf die Verdichtung des Seeverkehrs
Diese Reform findet vor dem Hintergrund eines starken Drucks auf die Meeresräume der Küsten statt. Die Schifffahrtsgebiete werden nun von Frachtschiffen, Fähren, Dienstschiffen, Offshore-Einheiten, Berufsfischerei, Sportbooten und touristischen Aktivitäten befahren. In mehreren französischen Küstenabschnitten beobachten die CROSS einen kontinuierlichen Anstieg der Einsätze im Zusammenhang mit riskantem Verhalten, insbesondere während der Sommermonate. Kollisionen, Strandungen oder Manöverunfälle sind häufig auf menschliche Faktoren zurückzuführen.
Die Regierung versucht auf diese Weise, die Schifffahrt den Standards anzunähern, die bereits in anderen Verkehrssektoren gelten. In der Zivilluftfahrt, im Schienenverkehr oder im Straßenverkehr gibt es seit langem erweiterte Regelungen bezüglich des Blutalkoholgehalts am Arbeitsplatz.
Auf See bleibt das Thema schwieriger. Die Besatzungen leben und arbeiten im selben Raum, manchmal mehrere Wochen lang. Die Grenze zwischen Dienst- und Ruhezeiten ist auf manchen Schiffen nicht immer einfach zu definieren. Für die Reedereien bedeutet diese Entwicklung auch eine Überprüfung der internen Verfahren. Kontrollen, Prävention, Ausbildung von Führungskräften an Bord und die Verantwortung des Kommandos werden präzisiert werden müssen.
Sportbootfahrer immer noch nicht in der Regelung
Die Senatsdebatte rückte auch ein anderes heikles Thema wieder ins Blickfeld: die Freizeitschifffahrt. Mehrere Abgeordnete wollten die Diskussionen nach mehreren Unfällen an der französischen Küste in jüngster Zeit auf Freizeitsegler ausweiten. Der verabschiedete Text konzentriert sich jedoch weiterhin auf die an Bord befindlichen Berufstätigen.
Dennoch wird das Zusammenleben in bestimmten belebten Gebieten manchmal heikel. Die französischen Vorschriften zum Alkoholkonsum bei Sportbooten sind heute noch relativ fragmentiert. Sie unterscheiden sich je nach Art der Schifffahrt, der Leistung der Einheiten oder den Umständen der Kontrolle.
Und vor Ort sind die Kontrollmöglichkeiten nach wie vor begrenzt. Die von den Affaires Maritimes oder der Gendarmerie Maritime koordinierten Einsätze bleiben punktuell und konzentrieren sich oft auf die großen Sommerwochenenden.
Das Thema Drogen bleibt ungelöst
Eine weitere Einschränkung, die während der Debatte festgestellt wurde, ist, dass Drogen nicht in der vom Senat angenommenen Erweiterung enthalten sind. Mehrere Untersuchungen im Zusammenhang mit Schiffsunfällen haben jedoch gezeigt, dass der Konsum psychoaktiver Substanzen auch in bestimmten Berufszweigen zu einem Thema wird, auf das man achten muss.
Die Reedereien verfügen manchmal über interne Regelungen, die strenger sind als der nationale Rechtsrahmen. Einige Unternehmen schreiben bereits stichprobenartige oder systematische Kontrollen vor dem Einschiffen vor, insbesondere im Offshore-Bereich oder bei der Beförderung von Passagieren. Der rechtliche Rahmen ist jedoch noch uneinheitlich. Die Screening-Methoden, die geltenden Schwellenwerte und die disziplinarischen Verantwortlichkeiten unterscheiden sich je nach Unternehmen und Flagge.
Dieses Fehlen im angenommenen Text zeigt auch, wie schwierig es ist, das Seerecht schnell an die neuen Probleme der menschlichen Sicherheit anzupassen.

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