Die Notsignale auf See basieren nach wie vor weitgehend auf pyrotechnischen Leuchtraketen, die durch zahlreiche nationale und internationale Vorschriften vorgeschrieben sind. Doch das Aufkommen der elektronische Geräte zur optischen Notfallsignalisierung , oder eVDSD (Electronic Visual Distress Signaling Devices) bieten eine Alternative, die von einigen Seebehörden zunehmend anerkannt wird. Die Entscheidung der US-Küstenwache, pyrotechnische Leuchtraketen an Bord ihrer Schiffe abzuschaffen, markiert einen neuen Schritt in dieser Entwicklung.

Die Vereinigten Staaten gehen einen Schritt weiter
Die US-Küstenwache hat im Juni 2026 den Austausch der an Bord ihrer Patrouillenboote befindlichen pyrotechnischen Raketen durch elektronische Notsignalgeräte abgeschlossen. Diese Entscheidung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem eVDSDs in den USA und Kanada bereits als legale Alternative zu pyrotechnischen Leuchtraketen auf Freizeitbooten anerkannt sind, sofern sie der Norm RTCM 13200.0 entsprechen.
Diese von der Radio Technical Commission for Maritime Services (RTCM) erarbeitete Leistungsnorm legt die technischen Merkmale fest, die diese Geräte erfüllen müssen. Trotz dieser behördlichen Anerkennung in Nordamerika geht ACR Electronics davon aus, dass ein Großteil der Freizeitkapitäne noch nicht weiß, dass sie ihre pyrotechnischen Leuchtraketen durch diese elektronischen Geräte ersetzen können.
Auf internationaler Ebene sieht die Situation anders aus. Die Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) schreiben nach wie vor vor, dass auf den betreffenden Handels- und Passagierschiffen pyrotechnische Raketen mitgeführt werden müssen. Zahlreiche Länder wenden diese Verpflichtung auch auf Berufs- und Freizeitboote an, die ihren eigenen Vorschriften unterliegen.
Unterschiedliche technische Merkmale von pyrotechnischen Raketen
Die eVDSD nutzen ein System aus Blink-LEDs, das ein Lichtsignal erzeugt, das über mehrere Meilen hinweg sichtbar ist. Die Modelle, die der RTCM-Norm entsprechen, geben das von Such- und Rettungsdiensten anerkannte SOS-Lichtsignal wieder.
Im Gegensatz zu pyrotechnischen Raketen, deren Brenndauer in der Regel zwischen 30 Sekunden und 3 Minuten liegt, können diese Geräte mehrere Stunden lang ununterbrochen in Betrieb sein. Sie lassen sich zudem vor einem Einsatz auf See gefahrlos testen und anschließend wiederverwenden. Je nach Modell werden sie mit austauschbaren oder wiederaufladbaren Batterien betrieben.
Ihre Verwendung beseitigt zudem zahlreiche Einschränkungen, die mit pyrotechnischen Erzeugnissen verbunden sind. Sie haben kein Verfallsdatum, wie es bei herkömmlichen Feuerwerkskörpern der Fall ist, deren Haltbarkeitsdauer in der Regel drei Jahre beträgt. Sie verursachen keinen pyrotechnischen Abfall und verringern die Schwierigkeiten bei der Lagerung, dem Transport oder der Entsorgung abgelaufener Materialien. Durch ihren Einsatz werden zudem Verbrennungsrisiken für den Benutzer sowie die Gefahr eines versehentlichen Brandes vermieden, insbesondere an Bord einer Rettungsinsel.

Auf dem Weg zu einer internationalen Anerkennung?
ACR Electronics und seine Marke Ocean Signal nutzen diese Entwicklung, um die Einführung einer internationalen Norm zu fordern, die es ermöglicht, dass eVDSDs von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und den Seeschifffahrtsbehörden als offizielles Notsignalgerät anerkannt werden.
Für den Hersteller besteht das Ziel darin, die nationalen Zulassungen schrittweise durch einen gemeinsamen Rahmen zu ersetzen, der eine weltweite Anerkennung dieser Technologie ermöglicht.
" Die Kennzahlen und Entwicklungen der Branche zeigen deutlich, dass die Elektronik die Zukunft der Notrufsignalisierung darstellt ", erklärt Mikele D'Arcangelo, Vizepräsident für Global Marketing und Produktmanagement bei ACR Electronics und Ocean Signal.
Er fährt fort: ? Angesichts der Verfügbarkeit zuverlässiger elektronischer Geräte und moderner Warn- und Ortungssysteme betrachtet ACR Electronics die eVDSD heute als die logische Alternative zu pyrotechnischen Raketen. "
Der Hersteller ist der Ansicht, dass sowohl gewerbliche Betreiber als auch Freizeitkapitäne nicht mehr gezwungen sein sollten, ausschließlich pyrotechnische Vorrichtungen zu verwenden, da diese mit Einschränkungen hinsichtlich Sicherheit, Lagerung und Umweltbelastung verbunden sind.
Die Weiterentwicklung der internationalen Vorschriften bleibt jedoch ein unverzichtbarer Schritt, bevor diese Vorrichtungen die pyrotechnischen Raketen auf allen Schiffen ersetzen können, die den internationalen Übereinkommen unterliegen. Die Entscheidung der US-Küstenwache stellt dennoch einen Präzedenzfall dar, der die Diskussionen über die Weiterentwicklung der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung auf See beflügeln dürfte.

In Frankreich ersetzen elektronische Raketen die Pyrotechnik noch nicht
Zwar erlauben die Vereinigten Staaten und Kanada mittlerweile den Einsatz zugelassener eVDSD als Ersatz für pyrotechnische Raketen auf Sportbooten, doch in Frankreich ist dies nicht der Fall. Die Abteilung 240, die die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Sportboote festlegt, schreibt weiterhin das Mitführen von pyrotechnischen Signalmitteln vor, wenn die Sicherheitsausrüstung dies erfordert. Elektronische Geräte werden daher nicht als vorschriftsmäßiger Ersatz anerkannt.
Dennoch rückt das Thema zunehmend in den Fokus. Die Entscheidung der US-Küstenwache, pyrotechnische Raketen zugunsten elektronischer Geräte aufzugeben, sowie die Existenz einer RTCM-Norm, die in Nordamerika bereits angewendet wird, befeuern die Debatte über eine mögliche Änderung der Vorschriften. Solange die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und die nationalen Behörden ihre Vorschriften nicht anpassen, müssen französische Freizeitkapitäne weiterhin vorschriftsmäßige pyrotechnische Raketen an Bord mitführen.

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