Der Schutz der Posidonia-Seegraswiesen hat Gerichte, Seebehörden und Kommunalbehörden noch nie so sehr beschäftigt wie heute. Doch wie drei aktuelle Ereignisse zeigen, geht es nicht mehr nur um den Erhalt der Seegraswiesen. Es geht auch um die Verständlichkeit der Vorschriften für Schiffsführer.
Ein Schutz, der nicht mehr zur Debatte steht
Posidonia-Seegraswiesen gehören zu den wichtigsten Ökosystemen des Mittelmeers. Sie stabilisieren den Meeresboden, begrenzen die Küstenerosion, binden Kohlenstoff und dienen zahlreichen Arten als Aufzuchtgebiet.

Seit mehreren Jahren werden immer mehr Präfekturverordnungen erlassen, um das Ankern von Schiffen, insbesondere von großen Einheiten, in den besonders sensiblen Gebieten einzuschränken. Die Listen der Sperrgebiete werden immer umfangreicher, die Kontrollen nehmen zu und Sanktionen werden häufiger verhängt.
Grundsätzlich bestreiten nur wenige Freizeitkapitäne und noch weniger Fachleute die Notwendigkeit, diese Seegraswiesen zu schützen. Allerdings vermitteln die Anwendungsmodalitäten manchmal den Eindruck, dass sich die Vorschriften schneller weiterentwickeln, als man sie nachvollziehen kann.
Marseille weist darauf hin, dass die Verbote weiterhin uneingeschränkt gelten
Der erste Vorfall ereignete sich im Nationalpark Calanques. Am 30. Juni 2026 ankerte eine 60 Meter lange Yacht unter der Flagge von Antigua und Barbuda in einem gesperrten Gebiet in der Nähe der Île Jarre. Die alarmierte Wasserpolizei des Departements griff ein und beendete den Ankeraufenthalt.
Beim Einholen des Ankers stellten die Polizisten fest, dass an diesem Posidonia-Reste hingen. Der Schiffseigner soll festgenommen worden sein, und es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Dieser Fall verdeutlicht einen einfachen Grundsatz: Ankerverbotszonen müssen eingehalten werden, unabhängig von der Größe des Schiffes. Ein Verstoß liegt bereits vor, sobald gegen den Erlass der Präfektur verstoßen wird.
Die Justiz unterscheidet nun klar zwischen Straftat und ökologischem Schaden
Doch entgegen dem allgemeinen Trend hat das Berufungsgericht von Aix-en-Provence einige Tage später einen anderen Aspekt des Falles relativiert. In dem Fall des belgischen Kapitäns einer 33 Meter langen Yacht, der wegen mehrerer verbotener Ankermanöver am Cap d?Antibes im Jahr 2023 strafrechtlich verfolgt wurde, stellte das Gericht das Vorliegen des Verstoßes nicht in Frage.
Dagegen hob es die Zuerkennung von Schadensersatz in Höhe von mehr als 93.000 ? für den ökologischen Schaden auf. Nach Ansicht des Gerichts reichte der wissenschaftliche Nachweis nicht aus, um zu belegen, dass genau dieses Schiff tatsächlich die Ursache für die geltend gemachten Schäden war.
Diese Entscheidung schränkt den Geltungsbereich der Verordnungen zum Schutz der Posidonia nicht ein. Sie verweist lediglich auf einen Grundsatz des französischen Rechts. Ein Verstoß bedeutet nicht automatisch, dass ein Umweltschaden vorliegt. Die Entschädigung für einen ökologischen Schaden setzt voraus, dass der Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schiffes und den festgestellten Schäden genau nachgewiesen wird.
Diese sehr juristische Unterscheidung dürfte jedoch für viele Freizeitkapitäne und Fachleute schwer zu verstehen sein.
Auch in Bonifacio werden die Anlegeboxen zum Streitpunkt
Das dritte Beispiel zeigt, dass auch Lösungen zur Vermeidung von Ankerplätzen nicht von den Debatten verschont bleiben.
Das Verwaltungsgericht von Bastia hat den Präfekturbeschluss aufgehoben, mit dem die Installation von 14 Anlegeplätzen für Yachten mit einer Länge von mehr als 24 Metern in der Bucht von Sant'Amanza genehmigt worden war. Das Gericht ist der Ansicht, dass im Verwaltungsverfahren mehrere Auflagen nicht eingehalten wurden, insbesondere die Durchführung einer öffentlichen Anhörung.
Doch bereits einige Tage vor der Urteilsverkündung hatte ein neuer Erlass der Präfektur die Genehmigung nach Abschluss dieser Untersuchung erneut erteilt. Die Umweltverbände kündigen bereits eine neue Klage an.
Diese Abfolge von Entscheidungen verdeutlicht die Komplexität einer Vorrichtung, die eigentlich als Alternative zum Ankern präsentiert wurde. Die Ankerkästen sollen gerade dazu dienen, die Seegraswiesen zu schützen, indem sie verhindern, dass Ankerketten den Meeresboden aufreißen. Doch auch ihre Installation wird nun zur Quelle von Rechtsstreitigkeiten.
Freizeitkapitäne brauchen klarere Vorschriften
Für sich genommen folgt jeder dieser Fälle einer anderen Logik.
- In Marseille sorgt die Behörde dafür, dass ein Ankerverbot eingehalten wird.
- In Aix-en-Provence weisen die Richter auf die Anforderungen des Umwelthaftungsrechts hin.
- In Bonifacio prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsverfahrens.
Betrachtet man diese drei Ereignisse jedoch in ihrer Gesamtheit, ergibt sich ein differenzierteres Bild.
Die Botschaft an die Segler wird immer schwerer nachzuvollziehen. Einerseits werden die Verbote verschärft. Andererseits weisen die Gerichte darauf hin, dass ein Umweltschaden nicht einfach vorausgesetzt werden darf. Schließlich landen auch die Anlagen, die den herkömmlichen Ankerplatz ersetzen sollen, vor Gericht.
Sowohl bei Freizeitkapitänen als auch bei Berufsschiffern schürt diese Anhäufung von Vorschriften ein Gefühl der Unsicherheit. Der Schutz der Posidonia-Wiesen bleibt ein Ziel, das von vielen geteilt wird. Doch seine Glaubwürdigkeit beruht auch auf verständlichen, stabilen und kohärenten Vorschriften. Wahrscheinlich müssen die Behörden ihre Anstrengungen künftig auf diesen Bereich konzentrieren, damit der Umweltschutz von den Bootsfahrern weiterhin uneingeschränkt akzeptiert wird.


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