Offensichtliche Trunkenheit auf See: Was sich durch das neue Dekret für Sportbootfahrer ändert

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Das im Amtsblatt vom 4. Juni 2026 veröffentlichte Dekret Nr. 2026-434 verstärkt die Strafmaßnahmen gegen bestimmte Verhaltensweisen, die in der motorisierten Freizeitschifffahrt als gefährlich gelten. Der Text zielt insbesondere auf offensichtliche Trunkenheit und mangelnde Kontrolle über das Schiff ab. Eine wichtige Besonderheit ist, dass für die Feststellung des Verstoßes keine Blutalkoholmessung erforderlich ist.

Seit dem 5. Juni 2026 müssen die Führer von motorisierten Sportbooten eine neue Vorschrift in ihre Navigationsvorbereitungen einbeziehen. Das Dekret Nr. 2026-434 vom 2. Juni 2026 schafft mehrere spezifische Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit offensichtlicher Trunkenheit und mangelnder Beherrschung eines motorisierten Sportbootes. Neben den vorgesehenen Sanktionen ist es vor allem die Definition des Zustands der offensichtlichen Trunkenheit, die die Aufmerksamkeit von Freizeitschiffern verdient.

Ein Verstoß, der nicht auf einer Alkoholkontrolle beruht

Die wichtigste Besonderheit des neuen Textes ist der Begriff der "offensichtlichen Trunkenheit".

Im Gegensatz zu Verstößen, die auf einem in der Atemluft oder im Blut gemessenen Alkoholgehalt basieren, beruht die offensichtliche Trunkenheit ausschließlich auf visuellen Feststellungen durch befugte Beamte.

Um dies festzustellen, sind keine Alkoholtests, Atemalkoholmessgeräte oder Blutproben erforderlich.

Der Beamte, der den Strafzettel ausstellt, stellt direkt äußere Anzeichen fest, die auf eine erhebliche Veränderung des Verhaltens des Fahrers schließen lassen.

In der Praxis werden traditionell mehrere Elemente herangezogen, um eine offensichtliche Trunkenheit zu charakterisieren:

  • stark alkoholhaltiger Atem ;
  • zusammenhanglose oder verwirrende Äußerungen ;
  • sprachschwierigkeiten ;
  • ungewöhnliches Stottern ;
  • aggressivität oder übermäßig euphorisches Verhalten ;
  • abnormale Schläfrigkeit ;
  • gleichgewichtsstörungen ;
  • zögernder oder taumelnder Gang ;
  • schwierigkeiten bei der Durchführung einfacher Handlungen

Diese Beobachtungen werden in einem Protokoll oder in einer Beschreibung des beobachteten Verhaltens festgehalten. Für Sportbootfahrer stellt diese Bestimmung einen großen Unterschied zu Straßenkontrollen dar, die üblicherweise mit einem gesetzlichen Grenzwert für den Blutalkoholgehalt verbunden sind.

Ein neues Bußgeld für Fahrer mit offensichtlicher Trunkenheit am Steuer

Das Dekret führt einen neuen Artikel R. 5242-1 innerhalb des Transportgesetzes ein. In den betroffenen Seegebieten wird das Führen eines motorisierten Sportbootes in offensichtlich betrunkenem Zustand zu einer Ordnungswidrigkeit der vierten Klasse.

Diese Qualifikation ermöglicht es den Behörden, Verhaltensweisen zu bestrafen, die ein Risiko für die Sicherheit der Schifffahrt darstellen, auch wenn keine wissenschaftliche Messung des Blutalkoholgehalts verfügbar ist oder durchgeführt wird. Die Regierung begründet diese Maßnahme mit der Notwendigkeit, die Sicherheit im Seeverkehr angesichts des gefährlichen Verhaltens, das in bestimmten stark frequentierten Schifffahrtsgebieten zu beobachten ist, zu erhöhen.

Aussetzung des Führerscheins und Beschlagnahmung des Bootes

Das Dekret beschränkt sich nicht auf Geldstrafen. Den Justizbeamten stehen nun mehrere zusätzliche Instrumente zur Verfügung. Der Richter kann insbesondere eine Aussetzung des Sportbootführerscheins für eine Dauer von bis zu einem Jahr verhängen.

Der Text sieht auch die Möglichkeit vor, das zur Begehung der Straftat verwendete Schiff zu konfiszieren, wenn diese Maßnahme als angemessen erachtet wird. Diese Bestimmung ist wahrscheinlich der abschreckendste Aspekt des Erlasses für Schiffseigner. Die Einziehung bleibt jedoch eine Zusatzstrafe, die im Ermessen der Justizbehörde liegt.

Überhöhte Geschwindigkeit wird ebenfalls zu einem vorrangigen Ziel

Das Dekret zielt auch auf Verhaltensweisen ab, die mit der mangelnden Kontrolle über ein Schiff zusammenhängen. Ein neuer Artikel R. 5242-2 stellt das Versäumnis, in bestimmten Situationen die Kontrolle über die Geschwindigkeit oder das Schiff zu behalten, unter Strafe.

Drei Fälle werden besonders angesprochen:

  • beim Kreuzen oder Überholen anderer Schiffe ;
  • wenn die Wetterbedingungen die Sicht einschränken, insbesondere bei Regen oder Nebel ;
  • in der Nähe von Badenden, Tauchern oder physischen Hindernissen.

Der Text schreibt somit eine ständige Anpassung der Geschwindigkeit an die tatsächlichen Navigationsbedingungen vor.

Diese Verpflichtung besteht bereits in den internationalen Seeregeln, hat aber nun eine explizitere Strafgrundlage für motorisierte Sportboote.

Ein Rechtsbegriff, der bereits Fragen aufwirft

Auch wenn das Ziel der Sicherheit eindeutig festgeschrieben ist, wirft der Begriff der offensichtlichen Trunkenheit mehrere praktische Fragen auf. Die Charakterisierung hängt nämlich weitgehend von der Einschätzung des Beamten ab, der die Anzeige erstattet.

Bestimmte äußere Anzeichen können manchmal andere Ursachen als Alkoholkonsum aufweisen: Müdigkeit, Seekrankheit, Medikamenteneinnahme oder Stresszustände.

Das Protokoll muss also die beobachteten Elemente genau beschreiben, damit der Richter die Realität der Situation beurteilen kann. Für Freizeitkapitäne bedeutet dies vor allem, dass Alkoholkonsum vor oder während des Führens eines Schiffes auf See und auf der Straße nun schwerere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Mit diesem Dekret, das am 5. Juni 2026 in Kraft trat, verfügen die Behörden nun über einen speziellen Rechtsrahmen, um als gefährlich eingestuftes Verhalten an Bord von motorisierten Sportbooten auch dann zu ahnden, wenn keine Blutalkoholmessung vorliegt. Genau dieser Punkt stellt die wichtigste Neuerung des Textes dar und dürfte in der Sommersaison 2026 die Aufmerksamkeit der Segler auf sich ziehen.

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