Kontrollen auf See: Warum der Änderungsantrag von Benjamin einen Wendepunkt für die Freizeitschifffahrt darstellt

Benjamin Mano wurde von einem Berufsseemann angesprochen, bei dem ein positiver Alkohol- und Kokainbefund festgestellt worden war
Benjamin Mano wurde von einem Berufsseemann angesprochen, bei dem ein positiver Alkohol- und Kokainbefund festgestellt worden war © famille Mano

Am 9. Juli hat die Nationalversammlung einen Änderungsantrag verabschiedet, der Alkohol- und Drogentests auf See erlaubt. Bislang gab es für die Fahrer vieler motorbetriebener Freizeitboote keine Regelung, die mit der im Straßenverkehr vergleichbar wäre. Diese Entwicklung verändert die Befugnisse der Seepolizei und läutet eine neue Etappe in der Sicherheitspolitik der Schifffahrt ein.

Eine seit mehreren Jahren erwartete Änderung der Rechtsvorschriften

Die Sicherheit auf See beruht auf Prävention, der Ausbildung der Besatzungen und der Einhaltung der Schifffahrtsvorschriften. Bislang fehlte jedoch ein wichtiges Element im französischen Recht. Während Alkoholkontrollen im Straßenverkehr gang und gäbe sind, verfügten die Behörden über keinen vergleichbaren rechtlichen Rahmen, um die Fahrer zahlreicher motorbetriebener Freizeitboote zu kontrollieren.

Die Verabschiedung des Regierungsänderungsantrags, der nun als ?Benjamin-Änderungsantrag? bezeichnet wird, macht dieser Situation ein Ende. Der Text wurde am 9. Juli 2026 von der Nationalversammlung im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Maßnahmen gegen Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verabschiedet. Er ändert das Verkehrsgesetzbuch, um ein umfassendes Kontroll- und Sanktionssystem in Bezug auf Alkohol, Betäubungsmittel und langfristig auch psychoaktive Substanzen zu schaffen.

Diese Entwicklung erfolgt mehr als ein Jahr nach der Kollision, bei der der 8-jährige Benjamin Mano ums Leben kam, als er am 21. Mai 2025 vor dem Segelverein von Arcachon in einem Optimist segelte. Das beteiligte Boot wurde von einem professionellen Segler gesteuert, bei dem Alkohol und Kokain nachgewiesen wurden. Seit diesem tragischen Vorfall haben die Familie des Kindes und die Abgeordnete der Gironde, Sophie Panonacle, zahlreiche Schritte unternommen, um eine Änderung der Gesetzgebung zu erreichen. Eine Petition, die fast 93.000 Unterzeichner gefunden hat, war ins Leben gerufen worden, um diese Initiative zu unterstützen.

Eine Rechtslücke, die Motorboote betraf, für die ein Führerschein erforderlich ist

Eine der wichtigsten Auswirkungen dieser Reform betrifft die Führer von Motorbooten, für deren Führung ein Sportbootführerschein erforderlich ist.

Bislang gab es im Gegensatz zur Straßenverkehrsordnung keine spezifische Bestimmung im Verkehrsgesetzbuch, die einen für diese Freizeitkapitäne geltenden gesetzlichen Blutalkoholgrenzwert festlegte. Die Seepolizei führte im Wesentlichen Präventionsmaßnahmen durch, ohne über eine klare Rechtsgrundlage für systematische Kontrollen mit anschließenden strafrechtlichen Sanktionen zu verfügen.

Mit der Gesetzesänderung werden nun zwei neue Straftatbestände eingeführt. Der erste betrifft das Führen eines Wasserfahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Der festgelegte Grenzwert entspricht dem im Straßenverkehr für dieses Vergehen geltenden Wert, d.?h. ein Blutalkoholgehalt von mindestens 0,80 g/l oder ein Atemalkoholgehalt von mindestens 0,40 mg/l.

Der zweite Straftatbestand betrifft das Führen eines Schiffes nach dem Konsum von Substanzen oder Pflanzen, die als Betäubungsmittel eingestuft sind und durch eine Speichel- oder Blutuntersuchung nachgewiesen wurden.

Der Text betrifft Motorboote, für deren Nutzung eine Sportbootführerschein erforderlich ist. Segelboote, für die kein Sportbootführerschein erforderlich ist, fallen daher nicht unmittelbar unter diese neuen Bestimmungen, sofern sich der rechtliche Rahmen nicht später ändert.

Strafen, die denen im Straßenverkehr entsprechen

Der Änderungsantrag beschränkt sich nicht darauf, Kontrollen zuzulassen. Er schafft zudem ein eigenständiges Strafrecht für die motorisierte Freizeitschifffahrt. Ein Freizeitkapitän, bei dem ein Blutalkoholgehalt von mindestens 0,80 g/l oder ein Atemalkoholgehalt von mindestens 0,40 mg/l festgestellt wird, muss künftig mit drei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 9.000 ? rechnen. Die gleichen Strafen sind vorgesehen, wenn der Konsum von Betäubungsmitteln durch eine Speichel- oder Blutuntersuchung festgestellt wird.

Werden Alkohol und Betäubungsmittel miteinander kombiniert, werden die Strafen verschärft. Die Höchststrafen betragen dann fünf Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 15.000 ?.

Der Text verschärft zudem die Bestimmungen für Seeleute. Bislang lagen die bei Alkohol am Steuer vorgesehenen Strafen unter denen der Straßenverkehrsordnung. Sie werden nun von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe und von 4.500 ? auf 9.000 ? Geldstrafe erhöht. Für Berufsseeleute gilt zudem eine neue, spezifische Strafregelung bezüglich des Konsums von Betäubungsmitteln während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Die Kontrollen auf See müssen noch organisiert werden

Auch wenn die neuen Verstöße nun im Verkehrsgesetzbuch verankert sind, sind für ihre Umsetzung noch mehrere regulatorische Schritte erforderlich.

Die Gesetzesänderung ermächtigt die Regierung, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes eine Verordnung zu erlassen. Darin sind die praktischen Modalitäten der Kontrollen festzulegen.

Es sind noch einige Fragen zu klären. In den Rechtsvorschriften muss insbesondere festgelegt werden, welche Behörden zur Durchführung der Kontrollen befugt sind, unter welchen Umständen die Kontrollen durchgeführt werden dürfen und welche Verfahren im Falle einer Verweigerung der Kontrollen anzuwenden sind.

In der Verordnung sind außerdem die vorläufigen Maßnahmen festzulegen, mit denen die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet werden kann, wenn ein Fahrer für fahruntüchtig erklärt wird.

Eine weitere zu erwartende Entwicklung ist, dass sich die künftige Regelung nicht auf Alkohol und Betäubungsmittel beschränken wird. Die Regierung plant zudem, den freiwilligen Konsum psychoaktiver Substanzen zu regeln, die die Fähigkeit zum Führen eines Schiffes beeinträchtigen können.

Für Freizeitkapitäne wird diese Phase der Rechtsetzung entscheidend sein. Darin werden die konkreten Bedingungen festgelegt, unter denen Einheiten der Wasserschutzpolizei, der Seebehörde oder des Zolls bei Kontrollen eingreifen dürfen.

Nun beginnt die Debatte über Tötungsdelikte auf See

Die Verabschiedung des Benjamin-Änderungsantrags bedeutet nicht, dass das Thema damit abgeschlossen ist. Sophie Panonacle hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Einführung des Straftatbestands des Totschlags auf See einzubringen, nach dem Vorbild des im Strafgesetzbuch verankerten Totschlags im Straßenverkehr.

Ziel ist es, die strafrechtliche Einstufung der schwersten Seeunfälle anzupassen, wenn diese durch den Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln verursacht wurden.

Der Gesetzentwurf muss noch den üblichen parlamentarischen Weg durchlaufen, bevor er gegebenenfalls verabschiedet wird. Für Freizeitkapitäne spiegelt diese Abfolge von Reformen eine umfassendere Entwicklung der Seeverkehrsvorschriften wider. Die Sicherheitspolitik auf See, die lange Zeit auf Prävention ausgerichtet war, orientiert sich nun an einem System, das dem im Straßenverkehr geltenden ähnlicher ist, mit Kontrollen, klar definierten Grenzwerten und spezifischen Sanktionen.

Die Verabschiedung des Benjamin-Änderungsantrags macht deutlich, dass eine bereits 2020 festgestellte Rechtslücke erst nach dem Tod des achtjährigen Benjamin Mano geschlossen wurde. Eine Chronologie, die Fragen aufwirft, zumal Alkohol- und Drogentests zu Sicherheitsmaßnahmen gehören, die heute für alle Nutzer der Meere als reine Selbstverständlichkeit gelten.

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