Alkohol am Steuer unterliegt im Straßenverkehr strengen Vorschriften. Auf See sieht die Situation im Vereinigten Königreich anders aus. Der nach der Kollision des Festrumpfschlauchboots ?Peaky Blinder? vor der Küste von Portsmouth veröffentlichte Untersuchungsbericht der Marine Accident Investigation Branch (MAIB) kommt zu dem Schluss, dass das Fehlen eines gesetzlichen Promillegrenzwerts für Freizeitkapitäne eine Schwachstelle des britischen Systems darstellt. Über die Umstände dieses Unfalls hinaus bringen die Ermittler eine Reform wieder auf den Tisch, die seit 2005 regelmäßig von den Seebehörden gefordert wird.
Ein Unfall, bei dem mehrere Risikofaktoren zusammenkommen
Am 14. August 2025 kehrt das Festrumpfschlauchboot ?Peaky Blinder?, ein 8,40 m langes Modell vom Typ Cougar R8 Sport mit einem 300-PS-Außenbordmotor, nach einem Segeltag zwischen dem Solent und der Isle of Wight nach Port Solent zurück. An Bord hatten drei Freunde mehrere Zwischenstopps in Restaurants und Bars an der Küste eingelegt.
Am Eingang zum Hafen von Portsmouth beschleunigt das Schiff allmählich, bis es in einem auf 10 Knoten begrenzten Bereich eine Geschwindigkeit von 49,7 Knoten erreicht. Wenige Augenblicke später, als es versucht, in die bezeichnete Fahrrinne einzuscheren, reißt der Lotse das Ruder abrupt nach Backbord, bevor das Schiff mit 33,5 Knoten mit voller Wucht gegen eine Boje prallt.
Die drei Insassen wurden ins Meer geschleudert. Zwei Männer starben an den Folgen ihrer Verletzungen und durch Ertrinken. Der dritte überlebte mit leichten Verletzungen.
Die Untersuchung ergab, dass mehrere Faktoren zusammenwirkten. Die Geschwindigkeit lag fast fünfmal über der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Steuermann wies einen Blutalkoholwert von 1,98 mg/dl auf, was fast dem Vierfachen des für britische Berufsseeleute geltenden Grenzwerts entspricht. Keiner der Insassen trug eine Rettungsweste, und es waren auch keine an Bord. Nach Ansicht der MAIB hat jeder dieser Faktoren die Folgen des Unfalls verschlimmert, doch die Kombination aus Alkohol und Geschwindigkeit stellt den ausschlaggebenden Faktor dar.
Ein Gesetz besteht zwar seit 2003, gilt jedoch nicht für Freizeitkapitäne
Die auffälligste Feststellung des Berichts betrifft jedoch nicht nur den Hergang des Unfalls. Die Ermittler weisen darauf hin, dass das 2003 verabschiedete Gesetz über Eisenbahn- und Verkehrssicherheit (Railways and Transport Safety Act) bereits die Einführung eines Straftatbestands für das Fahren unter Alkoholeinfluss durch Freizeitkapitäne vorsah. Die Bestimmungen, die die Festlegung eines Promillegrenzwerts und dessen Durchsetzung ermöglichen, wurden jedoch nie umgesetzt.
Folglich gilt für Berufsseeleute ein gesetzlicher Grenzwert von 50 mg/dL im Blut, und sie können kontrolliert werden. Für Freizeitkapitäne hingegen gibt es keinen verbindlichen Grenzwert. In der Praxis können die Behörden einen Schiffsführer erst nach einem Unfall strafrechtlich verfolgen oder wenn nachgewiesen wird, dass sein Verhalten Personen unmittelbar gefährdet hat. Im Gegensatz zur Straßenverkehrsordnung gibt es also keine präventive Regelung, die es ermöglicht, einen Freizeitkapitän allein deshalb mit einem Bußgeld zu belegen, weil er einen gesetzlichen Blutalkoholgrenzwert überschreitet.
Die MAIB ist der Ansicht, dass dieser Unterschied dazu beiträgt, den Alkoholkonsum bei Freizeitausflügen auf dem Wasser zu verharmlosen. Die Ermittler weisen darauf hin, dass Restaurantbesuche, Zwischenstopps in Yachthäfen oder Wassersportveranstaltungen häufig mit Alkoholkonsum einhergehen, ohne dass diese Praxis als unvereinbar mit dem Steuern des Bootes angesehen wird.
Diese Debatte spiegelt die jüngsten Entwicklungen im französischen Rechtsrahmen wider. In Frankreich verstärkt der sogenannte ?Benjamin?-Änderungsantrag, der im Rahmen einer Reform der Sicherheit im Seeverkehr verabschiedet wurde, die Maßnahmen zur Bekämpfung des Fahrens unter Alkoholeinfluss in der Freizeitschifffahrt. Auch dieser Text ist eine Reaktion auf tödliche Unfälle, die die Folgen von Alkohol am Steuer eines Bootes deutlich gemacht haben. Auch wenn sich die rechtlichen Regelungen in den beiden Ländern unterscheiden, ist die Logik vergleichbar: Die für Freizeitkapitäne geltenden Vorschriften sollen schrittweise an die bereits im Straßenverkehr geltenden angeglichen werden, um die Zahl der Unfälle zu verringern, die auf eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Bootsführers zurückzuführen sind.

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