Um sein Boot während der Fahrt gut zu "beleuchten", braucht man Navigationslichter. Bei Freizeitbooten unterscheidet man 2 Kategorien: die motorboote und die segelboote, die segeln (Ein Segelboot, das mit einem Motor fährt, gilt als Motorboot, auch wenn es Segel trägt).
Die Vorschriften für Navigationslichter für Schiffe stammen aus den RIPAM (Internationale Vorschriften zur Verhütung von Schiffskollisionen auf See). Regeln 22, 23 und 25.
Die Navigationslichter werden sich ändern, je nachdem, ob das Schiff auf Kurs ist oder ob es stillsteht - zum Beispiel vor Anker liegt.
Für Schiffe, die unter Segel unterwegs sind
Ein Segelschiff muss Ampeln vorweisen:
- ein rotes auf dem Vorderbord
- ein Grün am Vordersteven
- ein weißes auf der Rückseite
SONDERFÄLLE
Euro Bord eines Segelschiffs von weniger als 20 m können die drei Leuchten zu einer einzigen zusammengefasst werden, die am Mastkopf angebracht wird. Diese Montage ermöglicht es, eine einzige Glühbirne zu verwenden und somit den Stromverbrauch um das Dreifache zu senken.
Segelboote mit einer Länge von weniger als 7 m (ebenso wie Ruderboote) können auf Lichter verzichten, müssen aber bereit sein, sofort eine elektrische Lampe oder ein brennendes weißes Licht zu zeigen, um ein Zusammenstoß zu verhindern.
Für Schiffe, die mit Motor fahren
Ein Motorboot (unter 50 m - das entspricht unseren Sportbooten) muss dreifarbige Ampeln aufweisen:
- eine rot auf dem Vorderbackbord
- eine grün auf der Vorderseite des Steuerbordes
- eine weiß auf der Rückseite
und - ein Feuer weißer Mastkopf auf der Vorderseite
SONDERFÄLLE
Ein Motorboot von weniger als 12 m kann sich beschränken auf :
- ein Feuer weiß über den gesamten Horizont sichtbar
- eine rot auf dem Vorderbackbord
- eine grün auf der Vorderseite des Steuerbordes
Ein Motorboot von weniger als 7 m und deren Geschwindigkeit nicht höher ist als nicht 7 Knoten kann sich mit :
- ein Feuer weiß über den gesamten Horizont sichtbar
Die Reichweite des Feuers
Für Schiffe (Segel oder Motor) mit einer Länge von bis zu zwischen 12 und 50 m :
- masttoplicht : 5 Meilen (3 Meilen für Schiffe mit einer Länge von weniger als 20 m)
- seitenlicht (rot und grün) : 2 Meilen
- heckleuchte (weißes Heck) : 2 Meilen
- ankerlicht : 2 Meilen
Für Schiffe (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 12 m :
- masttoplicht : 2 Meilen
- seitenlicht (rot und grün) : 1 Tausend
- heckleuchte (weißes Heck) : 2 Meilen
- ankerlicht : 2 Meilen