Rettung auf See, wie kann man CROSS kontaktieren?

Wenn Hilfe auf See erforderlich ist, wenden Sie sich an das CROSS, das regionale Operationszentrum für die Überwachung und Rettung des Seeverkehrs. CROSS ist auf dem UKW-Kanal 16 oder telefonisch auf 196 verfügbar und wählt dann die geeignetsten Sicherungsmethoden aus. Hier ist die Vorgehensweise bei Kontakt mit dem CROSS.

Das CROSS ist der Referenzkörper im Falle einer Seenotrettung. Unabhängig davon, ob es sich um die Rettung von Personen oder das Abschleppen und die Unterstützung des Schiffes handelt, ist es notwendig, sich an das regionale Einsatzzentrum für die Überwachung und Rettung des Seeverkehrs zu wenden. Erreichbar über den UKW-Kanal 16 oder per Telefon unter 196, bestimmt CROSS dann je nach Bedarf, welche Mittel eingesetzt werden.

Was dire??

Wenn Sie CROSS kontaktieren, geben Sie mindestens die folgenden Informationen an:

  • Position (GPS oder in Bezug auf Landmarken oder bemerkenswerte Punkte)
  • Name und Beschreibung Ihres Schiffes (Farbe, Typ, Länge...)
  • Anzahl der an Bord befindlichen Personen und deren Gesundheitszustand
  • Art der Belastung oder Beschädigung
  • Beantragte Unterstützung und bereits ergriffene Maßnahmen (z.B. Nässe zur Begrenzung der Drift bei Motorschäden)

Menschen sichern

Während Sie auf Hilfe warten, überprüfen Sie, ob alle Personen an Bord ihre Rettungswesten tragen und gegebenenfalls ordnungsgemäß gesichert sind.

Im Falle einer Änderung informieren

Informieren Sie CROSS über alle Änderungen an Bord, ob positiv oder negativ. Wenn sich die Situation verschlechtert oder verbessert, wird es nämlich notwendig sein, entweder weitere Hilfe zu mobilisieren oder im Gegenteil die Intervention abzubrechen.

Bleiben Sie auf jeden Fall auf VHF-Kanal 16 eingestellt.

Batterien schonen

Schalten Sie Ihr Telefon in den Energiesparmodus, um den Akku so weit wie möglich zu schonen. Verwenden Sie es nur bei Bedarf, um sicherzustellen, dass es immer einsatzbereit ist, wenn Sie es benötigen.

Schreiben Sie einen Seebericht

Nach einem Vorfall auf See müssen Sie einen Seebericht verfassen und ihn an die Maritime Angelegenheiten senden. Dieser Bericht ist obligatorisch, wenn Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft handeln, ein Gutachten erstellen usw.

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