Schwimmende Windkraftanlagen vor der Küste von Port-Saint-Louis-du-Rhône: Welche Einschränkungen für die Schifffahrt gibt es?

Die drei schwimmenden Windkraftanlagen, die vor der Küste von Port-Saint-Louis-du-Rhône installiert wurden, sind in Betrieb. Um Unfälle rund um den in 100 m Tiefe vor Anker liegenden Windpark zu vermeiden, werden neue Seeverkehrsvorschriften eingeführt.

Der Beginn der Betriebsphase der Pilotfarm für schwimmende Windkraftanlagen Provence Grand Large (PGL) markiert einen Wendepunkt in der Erzeugung erneuerbarer Energien in Frankreich. Dieses Pionierprojekt vor der Küste von Port-Saint-Louis-du-Rhône und Arles im Departement Bouches-du-Rhône wurde 2011 initiiert und ist das erste seiner Art im französischen Mittelmeerraum. Es umfasst drei schwimmende Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 8 MW und einer Gesamtkapazität von 24 MW, die in der Lage sind, diese innovative Technologie unter bestimmten Meeresbedingungen zu testen. Diese Initiative fördert nicht nur grüne Energie, sondern auch die regionale Energieunabhängigkeit und stärkt damit den ökologischen Wandel in einem entscheidenden Sektor.

Neue maritime Regulierungen zur Sicherung des Standorts

Mit dem Beginn des Betriebs hat der Seepräfekt des Mittelmeers einen strengen Rechtsrahmen eingeführt, um das Gebiet um die Anlagen herum zu sichern. Gemäß dem Präfekturerlass Nr. 078/2024 ist es nun verboten, in einem Umkreis von 150 Metern um jede Windkraftanlage zu fahren, zu ankern, zu baden, zu tauchen oder Fischfanggeräte auszubringen. Außerdem wurden konzentrische Zonen eingerichtet, um die Aktivitäten je nach Nähe zu den Windkraftanlagen zu regulieren. Dadurch werden bestimmte Formen der Navigation und des experimentellen Fischfangs ermöglicht, während gleichzeitig ein harmonisches Zusammenleben der verschiedenen maritimen Nutzungsarten und der Schutz der Anlagen gewahrt bleiben.

Details zu den Sperrzonen und ihren Auswirkungen auf die Nutzer/innen

Der Präfekturerlass Nr. 078/2024 legt unter anderem folgende Regeln fest:

Im Umkreis von 150 Metern um die Windkraftanlagen sind keine Schiffe oder Aktivitäten erlaubt;

  • Eine erste rechteckige Zone in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen (Zone Nr. 1) erlaubt bestimmte Fischereipraktiken, insbesondere im Rahmen von Experimenten, die von PGL in Verbindung mit einer Auswahl von Berufsfischern durchgeführt werden;
  • Eine zweite rechteckige Zwischenzone (Zone Nr. 2) erlaubt Sportbooten unter 25 Metern Länge die Navigation unter bestimmten Bedingungen, wobei bestimmte Verbote, insbesondere in Bezug auf Wassersportarten, beibehalten werden;
  • Eine dritte, breitere Zone (Zone Nr. 3) behält das Fahrverbot für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr UMS bei.

Implikationen für die lokale Freizeit- und Fischereiwirtschaft

Diese neuen Regulierungen haben erhebliche Auswirkungen auf lokale Fischer und Betreiber von Freizeitschiffen und erfordern eine Anpassung ihrer üblichen Praktiken. Die in der ersten Regelungszone erlaubten Fischereiexperimente bieten jedoch eine Gelegenheit, die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Meeresumwelt und das Wasserleben zu untersuchen. Die Koordination zwischen den verschiedenen Interessengruppen und den Meeresbehörden ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass diese Regeln die Sicherheit erhöhen, ohne die für die Region lebenswichtigen Wirtschafts- und Freizeitaktivitäten zu beeinträchtigen.

Hier sind die geodätischen Koordinaten der Punkte, die den Positionen der einzelnen Windkraftanlagen entsprechen

  • PGL 01: 43° 10,986' N - 4° 47,255' E
  • PGL 02: 43° 11,405' N - 4° 47,644' E
  • PGL 03: 43° 11,810' N - 4° 48,013' E
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