Für Bootseigner, die zwischen mehreren europäischen Ländern segeln, sind Fragen der Mehrwertsteuer und des Zollstatus oft ein Kopfzerbrechen. Je nach Hafen werden unterschiedliche Kontrollen durchgeführt, es werden alte Belege verlangt und die Verwaltungen interpretieren das Thema unterschiedlich.
Die Europäische Kommission hat nun ein Doktrinpapier veröffentlicht, das diese Praktiken innerhalb der Europäischen Union harmonisieren soll. Dieses Dokument wurde von der European Boating Industry (EBI) und der European Boating Association (EBA) begrüßt, die seit langem eine Klärung der Regeln gefordert hatten.
Europäischer Zollstatus von Schiffen endlich genauer definiert
Der erste wichtige Punkt des von Brüssel veröffentlichten Textes ist, dass bei einem in der Europäischen Union genutzten Sportboot davon ausgegangen wird, dass es den Status einer Unionsware hat. Konkret bedeutet dies, dass ein Sportbootfahrer nicht bei jeder Rückkehr in den Hafen oder nach einer internationalen Fahrt systematisch den EU-Zollstatus seines Bootes nachweisen muss.
Diese Klarstellung zielt direkt auf bestimmte Situationen ab, die in den letzten Jahren häufig geworden sind. Mehrere Sportbootfahrer hatten von teilweise sehr strengen Kontrollen nach Segeltörns nach Großbritannien, in die Türkei oder in die Karibik berichtet, bei denen alte Dokumente verlangt wurden, die manchmal nicht vorgelegt werden konnten.
Die Kommission erinnert auch daran, dass eine nicht-europäische Flagge nicht automatisch bedeutet, dass ein Boot als importiert gilt. Dieselbe Logik gilt für die Nationalität des Eigners oder seinen Wohnort. In der modernen Schifffahrt sind diese Situationen mittlerweile alltäglich. Ein Boot kann einem britischen Eigner gehören, auf den Kaimaninseln registriert sein, in Spanien stationiert sein und regelmäßig in Frankreich oder Italien fahren.
Warum der Markt für gebrauchte Boote direkt betroffen ist
Diese Klarstellung ist besonders für den europäischen Gebrauchtbootmarkt von Interesse. Bei einigen älteren Segelbooten sind die Nachweise für die ursprüngliche Zahlung der Mehrwertsteuer oder die Einfuhrdokumente manchmal seit mehreren Jahrzehnten verschwunden. Diese fehlende Rückverfolgbarkeit führte bei grenzüberschreitenden Verkäufen regelmäßig zu Spannungen, insbesondere bei Einheiten, die vor der Entmaterialisierung der Verwaltung gebaut wurden.
Philip Easthill, Generalsekretär von EBI, ist der Ansicht, dass diese europäische Doktrin eine klarere Grundlage für Fachleute bietet: " Der Gebrauchtwarenmarkt ist ein wichtiger Bestandteil des Sektors. Diese Klarstellung trägt mehreren praktischen Bedenken Rechnung und verbessert das betriebliche Umfeld"
Nautikmakler und Jachthäfen hoffen nun auf eine einheitlichere Auslegung der Vorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Denn bislang setzten einige nationale Verwaltungen die Kontrollen je nach Fahrtgebiet mit sehr unterschiedlichen Anforderungsniveaus um.
Weiterhin Grauzonen für die große Kreuzfahrt
Trotz dieser Veröffentlichung bleiben einige Fragen offen. EBI weist insbesondere auf die Schwierigkeiten hin, die mit langen Segeltörns außerhalb der Europäischen Union verbunden sind.
Der Fall von Segelbooten, die mehrere Jahre um die Welt gefahren sind, bleibt besonders heikel. Nach einer langen Abwesenheit außerhalb der europäischen Gewässer können manche Behörden noch immer komplexe Nachweise über den Zollstatus des Schiffes verlangen. Auch bei Fahrten zwischen europäischen Gebieten in äußerster Randlage, dem Vereinigten Königreich, dem östlichen Mittelmeer oder der Karibik gibt es mehrere besondere Verwaltungssituationen.
Und vor allem besitzt die von Brüssel veröffentlichte Note keinen rechtlich bindenden Wert. Jeder Mitgliedstaat behält bei der praktischen Anwendung der Kontrollen einen Interpretationsspielraum. Genau das beunruhigt die Sportbootfahrerverbände noch immer.
Carol Paddison, Sekretärin der EBA, weist darauf hin, dass der Text das historische Problem der fehlenden Dokumente nicht vollständig löst:" Auch wenn der Leitfaden das Problem der fehlenden Belege nicht löst, bietet er nützliche Klarstellungen für eine einheitlichere Anwendung der Zoll- und Mehrwertsteuervorschriften in der Europäischen Union"
Eine noch ausstehende Harmonisierung in europäischen Häfen
Die europäischen Wassersportverbände fordern nun die nationalen Verwaltungen auf, diese Leitlinien mit größerer Verhältnismäßigkeit umzusetzen. Das Ziel bleibt, zu vermeiden, dass ein und dasselbe Schiff je nach Anlaufhafen oder angetroffener Verwaltung unterschiedlich behandelt wird.
Für Sportbootfahrer geht diese Frage weit über den administrativen Rahmen hinaus. Eine abweichende Auslegung kann ein Boot vorübergehend stilllegen, einen Verkauf blockieren oder eine internationale Kreuzfahrt erschweren. In einem Wassersportsektor, in dem die grenzüberschreitende Mobilität die Norm ist, ist diese Harmonisierung nach wie vor unerlässlich geworden.
Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vermerk stellt daher einen wichtigen Schritt dar, auch wenn für Langfahrtsegler und einige Fachleute auf dem Gebrauchtbootmarkt noch mehrere Unsicherheitsbereiche bestehen.

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