Die Nationalflagge, eine Pflichtflagge am Heck aller Schiffe

© flickr.com/photos/eric-p

Die Nationalflagge ist eine Pflichtflagge, die man tragen muss, sobald man in See sticht. Sie muss am Heck des Schiffes angebracht sein, wo sie sich auf dem Armaronmast befindet.

Die Nationalflagge ist obligatorisch und muss an der Spitze des Arrigonemastes (bei Segelbooten mit mehreren Masten) oder am Heck des Bootes an einer speziellen Fahnenstange oder einem Mastbaum befestigt werden, der leicht nach hinten geneigt ist. Idealerweise sollte es an einem Fall befestigt sein, damit es bei der Begrüßung gehoben werden kann. " Nur wenige wissen es, aber die Nationalflagge muss so befestigt werden, dass bei Windstille das Tuch bündig mit dem Wasser abschließt", erklärt uns Jean-Pierre Clech, Mitglied des Verwaltungsrats von Le Marin Breton. Sie muss also proportional zur Größe des Bootes sein und die größte Flagge an Bord sein. Sie ist obligatorisch, da das Boot ein Teil des nationalen Territoriums ist und daher die Farben des Landes tragen muss, um die Zugehörigkeit zu diesem zu signalisieren.

Als Anekdote sollten Sie wissen, dass der Kommandant der einzige Herr an Bord ist und alle Fähigkeiten besitzt, einschließlich der Möglichkeit, mit Gewalt für Ordnung auf dem Schiff zu sorgen, erklärt uns Jean-Pierre Clech.

Eine weitere Anforderung ist, dass die Nationalflagge ein bestimmtes Farbverhältnis einhalten muss. Für die französische Flagge :

  • das Blau muss 30 % der Breite einnehmen,
  • weiß 33 %
  • und Rot 37%.

Diese Proportionen sind so festgelegt, denn wenn die Flagge im Wind flattert, muss eine gleichmäßige Verteilung der drei Farben eingehalten werden, da Blau mehr zu sehen ist als Rot, da es am Mastbaum befestigt ist.

Sie sollten wissen, dass es sehr selten vorkommt, dass Segler eine Flagge in einer angemessenen Größe führen, die diesen Proportionen entspricht. Die meisten Nationalflaggen werden für Rathäuser und nicht für Boote verwendet.

Vorschriften : In der neuen Abteilung 240, die am 1. Januar in Kraft trat er mai 2015 ist festgelegt, dass die Nationalflagge in internationalen Gewässern (vorher war das nicht so) sowie an Sonntagen, Feiertagen und gesetzlichen Feiertagen geführt werden muss, wenn sich jemand an Bord befindet. Wenn das Schiff nicht mehr besetzt ist, muss die Flagge eingesammelt werden. Schließlich muss sie bei Tagesanbruch (8 Uhr) bis 20 Uhr oder bei Sonnenuntergang gehisst werden. Auf See muss sie zur Identifizierung des Schiffes gehisst werden, d. h. bei Hafenein- und -ausfahrten und in Sichtweite von Kriegsschiffen, französischen oder ausländischen Schiffen, Überwachungs- oder Seepolizeigebäuden.

Weitere Artikel zum Thema