Die Nationalflagge, eine Pflichtflagge am Heck aller Schiffe

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Die Nationalflagge ist eine Pflichtflagge, die man tragen muss, sobald man in See sticht. Sie muss am Heck des Schiffes angebracht sein, wo sie sich auf dem Armaronmast befindet.

Die Nationalflagge ist obligatorisch und muss an der Spitze des Aronimastes (bei Segelbooten mit mehreren Masten) oder am Heck des Bootes an einer speziellen, leicht nach hinten geneigten Fahnenstange oder einem Mast befestigt werden.

"Die Leinwand muss bündig mit dem Wasser abschließen"

Idealerweise sollte es an einer Leine befestigt sein, damit es bei einer Rettung angehoben werden kann. " Nur wenige wissen es, aber die Nationalflagge muss so befestigt werden, dass bei Windstille das Tuch bündig mit dem Wasser abschließt", erklärt uns Jean-Pierre Clech, Mitglied des Verwaltungsrats von Le Marin Breton. Sie muss also proportional zur Größe des Bootes sein und die größte Flagge an Bord sein.

Sie ist obligatorisch, da das Boot ein Teil des nationalen Territoriums ist und daher in den Farben des Landes gehalten werden muss, um die Zugehörigkeit zu diesem zu signalisieren.

Die französische Nationalflagge

Eine weitere Anforderung ist, dass die Nationalflagge ein bestimmtes Farbverhältnis einhalten muss. Für die französische Flagge :

  • das Blau muss 30 % der Breite einnehmen,
  • weiß 33 %
  • und Rot 37%.

Diese Proportionen sind so festgelegt, denn wenn die Flagge im Wind flattert, muss eine gleichmäßige Verteilung der drei Farben eingehalten werden, da Blau mehr zu sehen ist als Rot, da es am Mastbaum befestigt ist.

Sie sollten wissen, dass es ist sehr selten, dass Sportbootfahrer eine Flagge in angemessener Größe führen die Flaggen werden im Verhältnis zueinander geführt. Die meisten Nationalflaggen sind die, die für Rathäuser und nicht für Schiffe verwendet werden.

Vorschriften : In der Abteilung 240, in Kraft getreten am 1 er mai 2015 ist festgelegt, dass die Nationalflagge in internationalen Gewässern (vorher war das nicht so) sowie an Sonntagen, Feiertagen und gesetzlichen Feiertagen geführt werden muss, wenn sich jemand an Bord befindet.

Wenn das Boot nicht mehr besetzt ist, muss man seine Flagge aufheben . Schließlich muss sie bei Tagesanbruch (8 Uhr) bis 20 Uhr oder bei Sonnenuntergang gehisst werden. Auf See muss sie zur Identifizierung des Schiffes gehisst werden, d. h. bei Hafenein- und -ausfahrten und in Sichtweite von Kriegsschiffen, französischen oder ausländischen Schiffen, Überwachungs- oder Seepolizeigebäuden.

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