VHF, welches Funkgerät wird an Bord benötigt?

Das UKW gehört zur Sicherheitsausrüstung, die man an Bord eines Schiffes haben sollte. Aber für welche Schifffahrt gilt das? Und auf welchem Bootstyp? Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut.

Seit dem 1 er seit dem 1. Januar 2017 gehört das VHF zur obligatorischen Sicherheitsausrüstung. Mit diesem Funkgerät kann man leicht mit den Seebehörden in Kontakt treten und insbesondere die Seenotrettung organisieren. Es ist also das erste Element der Sicherheitskette, das auf einem Boot vorhanden sein muss.

Diese Bestimmung ist " gilt für die Freizeitschifffahrt auf See auf Booten mit einer Länge von bis zu 24 Metern. Sie gilt für alle Sportgeräte, Boote und Schiffe (mit Motor und Segel) für den persönlichen Gebrauch oder für Ausbildungszwecke mit einer Rumpflänge von bis zu 24 Metern. "

Quelle VHF obligatoire ?
Welches VHF ist Pflicht?

Gebiete "Halbhohes" und "Hohes" Gebiet

Seit 2017 gibt es eine neue Navigationszone. Es handelt sich um die Zone "Halbhochwasser" zwischen 6 und 60 Meilen von einem Schutzhafen. Von nun an müssen alle Sportboote, die mehr als 6 Meilen (Zone "Halbhochwasser" und Zone "Hochwasser") fahren, zwingend ein fest installiertes UKW-Gerät an Bord haben. Zusätzlich müssen Schiffe, die sich in der Hochseezone bewegen, diese Ausrüstung mit einem wasserdichten tragbaren VHF und einer EPIRB-Notfunkbake ergänzen.

Navigation weniger als 6 Meilen von einem Schutzraum entfernt

In diesem Gebiet sind nur Schiffe mit menschlichem Antrieb (z. B. Kajaks) verpflichtet, ein wasserdichtes, schwimmfähiges tragbares VHF an Bord zu nehmen.

Pflicht auch für gemietete Boote (über 6 m bei Motorbooten und über 8 m bei Segelbooten), die ebenfalls ein VHF (tragbar oder fest installiert) haben müssen.

Weitere Artikel zum Thema