Endlich haben Sie es gefunden, Ihr Traumboot! Euro Segel- oder Motorboot, für Tagesausflüge oder als Urlaubsdomizil, Sie wussten sofort, dass es "es" sein muss. Natürlich haben Sie Ihr zukünftiges Boot auf Herz und Nieren geprüft und vielleicht sogar schon einen Kaufvertrag aufgesetzt. Jetzt muss nur noch der Kaufvertrag aufgesetzt werden.
Überprüfung der Urkunde über die Einfriedung
Damit ein Boot verkauft werden kann, darf es nicht mit einer Hypothek belastet oder gepfändet sein. Der Käufer kann diese Informationen überprüfen, indem er vom Verkäufer eine Kopie der Urkunde über die Einfrierung anfordert und sich mit den maritimen Angelegenheiten (Zoll) in Verbindung setzt.

Verfassen des Kaufvertrags
In der Regel ist es der Verkäufer, der den Kaufvertrag aufsetzt. Sie muss in mehrfacher Ausfertigung erstellt und von allen Parteien unterschrieben werden. Er muss in der dokumentenbündel dem Käufer ausgehändigt.
Dieser muss den Familienstand jeder Partei und alle Informationen über das Schiff enthalten, ähnlich wie ein Personalausweis:
- Typ
- Marke
- Baujahr
- Modell
- CIN-Nummer
- Länge
- Motor (Marke, Typ, Kraftstoffart, Leistung...)
- Datum und Nr. der Registrierung und Freimachung
Die dokument sie muss auch die mit dem Boot verkauften Ausrüstungsgegenstände, den Verkaufspreis und die Zahlungsweise enthalten. Diese Liste ist nicht erschöpfend. Auf der Website des öffentlichen Dienstes finden Sie Mustervorlagen für Kaufverträge für Sportboote (Link am Ende der Seite).

Das Zahlungsmittel
Das liegt ganz bei Ihnen! Es kommt auch darauf an, wie hoch der Betrag der Transaktion ist. Manche bevorzugen zwar Bankschecks, aber es gibt heutzutage viele Verdachtsmomente, was ihre Echtheit angeht. Gehen Sie daher sehr vorsichtig vor, rufen Sie die Bank an, um die Schecknummer zu überprüfen usw.
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich für eine Banküberweisung entscheiden. Sie ist schnell und wird innerhalb von 48 Stunden auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Sie können sich auch an Ihre Bank wenden, die Ihnen hilft, den Vorgang sicher zu gestalten.
Die Zollerklärung
Wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist, muss der Verkäufer dem Käufer ein Original des Kaufvertrags aushändigen. Der Käufer führt Folgendes durch die notwendigen Schritte um das Boot auf seinen Namen zu registrieren, bei der Délégation à la mer et au littoral*.
Der Verkäufer muss seinerseits den Verkauf des Bootes bei der delegation für das Meer und die Küste* seines Departements (für ein Boot < 7 m und mit einer Leistung < 22 PS) oder beim zollamt des Heimathafens (für Boote ? 7 m und mit einer Leistung ? 22 PS) innerhalb eines Monats.
* Die Meldung bei der Délégation à la mer et au littoral gilt für einen französischen Einwohner im Mutterland.