Beim Signieren einer kaufvertrag Der Verkäufer muss eine bestimmte Anzahl von Dokumenten sammeln. Einige dieser Dokumente sind notwendig, damit der Käufer sein neues Boot auf seinen Namen registrieren kann. Die anderen sind optional, können aber dem Käufer bei der Handhabung des Bootes helfen.
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von der Länge des Bootes und der Motorleistung.
Länge < 7 m und nicht mehr als 22 PS (administrativ)
Der Verkäufer hat dem Käufer die folgenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Der von beiden Parteien ausgefüllte und unterschriebene Kaufvertrag, der in 3 Exemplare originale
- Die durchgestrichene Bootszulassungskarte mit dem Vermerk "Verkauft am", unterschrieben vom Verkäufer
Der Verkäufer und der Käufer behalten jeweils eine Kopie des Kaufvertrags. Die dritte Kopie wird vom Käufer an die Délégation à la mer et au littoral (DML) für die Registrierung des Bootes geschickt.
Länge ? 7 m und Motorleistung größer als oder gleich 22 PS
Der Verkäufer hat dem Käufer die folgenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Der von beiden Parteien ausgefüllte und unterschriebene Kaufvertrag, der in 4 Exemplare originale
- Das Original des Bootszulassungsscheins
Der Verkäufer und der Käufer erhalten jeweils einen Kaufvertrag. Die dritte wird an die Delegation für das Meer und die Küste geschickt und die letzte an die Zollbehörde des Heimathafens des Bootes.

Länge ? 7 m ohne Motor
Die einzureichenden Unterlagen sind die gleichen wie im ersten Fall, d.h. ein Kaufvertrag (in drei Originalausfertigungen) und eine durchgestrichene Umlaufkarte.
Optionale Dokumente
Um die Abwicklung des Bootes zu erleichtern, kann der Käufer Sie um bestimmte nicht-obligatorische Dokumente bitten. Zum Beispiel das Benutzerhandbuch oder die Bedienungsanleitungen für das Bordgerät. Anhand der Wartungsrechnungen kann er erkennen, was bereits an Bord repariert wurde und vor allem, an welchem Datum die Wartung durchgeführt wurde.