Nutzung eines Kaufvertrages für den Kauf eines Gebrauchtbootes

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Beim Kauf/Verkauf eines Gebrauchtbootes kann eine der beiden Parteien die Ausarbeitung eines Kaufvertrags verlangen. Im Gegensatz zur Kaufurkunde, die zum Zeitpunkt der Abtretung verbindlich ist, dient der Kompromiss nur dem Schutz der Verkäufer/Käufer. Nutzen, Bedingungen, Umsetzung hier sind die Antworten auf Ihre Fragen.

In welchen Fällen?

Der Kaufvorvertrag ist nur dann sinnvoll, wenn ein Gutachten erforderlich ist. Bei einem Verkauf "wie besehen" vereinbaren Käufer und Verkäufer die Übertragung direkt.

Warum?

Obwohl er für den Verkäufer verbindlich ist, schützt der Vorvertrag den Käufer vor der endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags. Diese Schlichtung ermöglicht es dem Käufer, die Stellungnahme eines vom Käufer beauftragten Seeverkehrsexperten abzuwarten, der sein Gutachten erstellen wird.

Der Gutachter gibt ein Urteil über den Zustand des Bootes ab, das den genauen Wert des Bootes bestimmt und damit auch, ob er dem vom Verkäufer angegebenen Verkaufspreis entspricht. Bei der Besichtigung wird auch festgestellt, ob versteckte Mängel vorhanden sind.

Unter welchen Bedingungen?

Dieser Vorvertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, die an das Ergebnis des Sachverständigengutachtens geknüpft ist. Obwohl dieser für beide Parteien verbindlich ist, kann sich der Vertrag dennoch ändern, insbesondere der Preis, der von dem Sachverständigen festgelegt wird.

Die aufschiebende Bedingung ermöglicht es dem Käufer auch, den Kaufvertrag zu widerrufen, wenn die Ergebnisse des Gutachtens (absichtlich oder unabsichtlich) versteckte Mängel aufzeigen. Mängel, die so groß sind, dass der Käufer, wenn er sie gekannt hätte, niemals ein Angebot gemacht hätte.

Die Bedingungen des Kompromisses

Die folgenden Informationen müssen in den Vorvertrag aufgenommen werden:

  • Vollständige Identität des/der Verkäufer(s)
  • Vollständige Identität des/der Käufer(s)
  • Die vollständigen Merkmale des Schiffes (Name, Typ, Serie, Hersteller, Material, Antrieb, Länge, Breite, Tonnage, Baujahr, Antrieb, Tiefgang) sowie Ort und Datum der Registrierung.

Es folgt eine Liste von Bedingungen:

  • Verkaufspreis und Anzahlung (10% des Gesamtpreises)
  • Das Rücktrittsrecht nach der Begutachtung und die Bedingungen
  • Fortsetzung des Verkaufs, wenn beide Parteien einverstanden sind

Die Kaution

Der Käufer verpflichtet sich daher, vor der Besichtigung eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises an den Verkäufer zu leisten. Der Käufer verpflichtet sich, das Schiff innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages von einem zugelassenen Besichtiger besichtigen zu lassen. Diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Fälle von Rücknahme

Der Verkaufspreis muss innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage des Gutachtens bestätigt werden - oder auch nicht. Es sind mehrere Fälle von Rücknahme möglich:

  • Die beiden Parteien kommen überein, den Kompromiss aufgrund einer Meinungsverschiedenheit über den Verkaufspreis abzubrechen. Die Kaution wird vom Verkäufer zurückerstattet, die Kosten für die Bewertung gehen zu Lasten des Käufers.
  • Der Käufer beschließt, den Kauf nicht fortzusetzen, weil der Kompromiss Mängel aufweist
  • Der Verkäufer beschließt, den Verkauf zu stoppen und verpflichtet sich, dem Käufer die Kosten für die Bewertung zu erstatten und die Anzahlung zurückzugeben
  • Der Käufer beschließt, den Verkauf abzubrechen und verpflichtet sich, die Kosten des Gutachtens auf seine Kosten zu tragen. Andererseits erhält er seine Einlage zurück.

Die Unterzeichnung des Kaufvertrags

Wenn beide Parteien mit dem Ergebnis des Gutachtens einverstanden sind, verpflichten sie sich zur Unterzeichnung die Verkaufsurkunde innerhalb von 15 Tagen nach der Meldung. Der Restbetrag des Verkaufspreises wird am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags gezahlt.

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