Formalitäten für den Verkauf eines gebrauchten Bootes, wer macht was?

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Der Verkauf und Kauf eines gebrauchten Bootes zwischen Privatpersonen erfordert die Erledigung von Verwaltungsformalitäten durch den Käufer und den Erwerber. Sie sind für jeden unterschiedlich und müssen in dem Monat durchgeführt werden, der auf den Verkauf folgt.

Die Verpflichtungen des Verkäufers

Wenn das Boot verkauft ist, ist für den Verkäufer noch nicht alles vorbei. Er muss noch einige Verwaltungsverfahren mit den zuständigen Stellen durchführen. Auch hier ist alles eine Frage der Bootslänge und der Motorleistung.

Die Verkaufserklärung muss innerhalb eines Monats nach dem Datum der Unterzeichnung erfolgen. Vergessen Sie nicht, den Verkauf Ihres Bootes zu melden. So vermeiden Sie, dass Sie im Falle von Schäden oder Problemen, die nach dem Verkauf auftreten, zur Rede gestellt werden.

Länge < 7 m und Motorleistung < 22 PS

Melden Sie den Verkauf Ihres Bootes bei den Diensten der Délégation à la mer et au littoral an. Sie geben den neuen Besitzer an (Name und Adresse).

Länge ? 7 m ohne Motor

Melden Sie den Verkauf Ihres Bootes bei der Délégation à la mer et au littoral, aber auch bei der Zollstelle des Heimathafens an.

Länge ? 7 m mit Motorleistung ? 22 PS

Die Vorgehensweise ist die gleiche wie im ersten Fall.

Die Pflichten des Käufers

Sie sind nun stolzer Besitzer eines Sportbootes und müssen es nun anmelden. Die Registrierung ist sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote obligatorisch.

Dieser Antrag ist vom Käufer des Bootes zu stellen und hängt von seiner Länge (kleiner, gleich oder größer als 7 m) und seiner administrativen PS-Leistung (kleiner oder größer als oder gleich 22 PS) ab.

Dies kann per Post (Einschreiben mit Rückschein) oder direkt im Büro in Ihrer Abteilung erfolgen.

Länge < 7 m und Motorleistung < 22 PS

  • Seewasser Vergnügungsschifffahrtsblatt
  • Original-Kaufrechnung
  • Schriftliche Originalerklärung des Bootsbauers über die Einhaltung der europäischen Sicherheitsanforderungen
  • Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

Länge < bis 7 m und Motorleistung ? bis 22 PS

Ihr Boot muss zunächst unter französischer Flagge registriert werden, bevor es zugelassen werden kann. Zur Erinnerung: Die Frankierung eines Bootes ist das Recht, unter französischer Flagge zu fahren. Dieses Gesetz betrifft Boote mit einer Länge ? bis 7 m oder < bis 7 m, deren Motorleistung jedoch größer als 22 PS ist.

Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) behalten Sie die französische Flagge, wenn Sie ein gebrauchtes Boot mit französischer Zulassung kaufen. Andernfalls wird der Zoll zur Löschung der französischen Flagge übergehen.

  • Seewasser Vergnügungsschifffahrtsblatt
  • Original-Kaufrechnung
  • Schriftliche Originalerklärung des Bootsbauers über die Einhaltung der europäischen Sicherheitsanforderungen
  • Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

Länge ? 7 m ohne Motor

  • Seewasser Vergnügungsschifffahrtsblatt
  • Original-Kaufrechnung
  • Schriftliche Originalerklärung des Bootsbauers über die Einhaltung der europäischen Sicherheitsanforderungen
  • Fotokopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
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