Was ist die Franchise-Steuer?

Um unter französischer Flagge fahren zu können, muss ein Vergnügungsboot französisiert werden. Die Frankierung erfolgt in Form einer jährlich zu zahlenden Steuer. Aber nicht alle Schiffe sind davon betroffen.

Was ist die Frankierung?

Die Französische Registrierung ist die Tatsache, dass ein Schiff die französische Flagge führt und somit nach französischem Recht segeln darf. Um unter der Tricolore-Flagge fahren zu können, muss man jedoch bezahlen. Einige Boote müssen nämlich jedes Jahr eine Francisationssteuer zahlen.

Schiffe, für die ein Freibrief ausgestellt wurde, müssen jedes Jahr eine Gebühr für die Einfrierung und Navigation zahlen, die 2022 zur Jährliche Steuer auf persönlich genutzte maritime Geräte oder TAEMUP die Kosten für die Nutzung der Infrastruktur, die auf der Grundlage der Rumpflänge und der administrativen Motorleistung berechnet werden, sind in der Tabelle aufgeführt

Für wen gilt die Freimachungssteuer?

Diese Steuer gilt für Sport- oder Vergnügungsschiffe, die für den Einsatz auf See bestimmt sind, mit einer Rumpflänge von mehr als 7 m oder einer geringeren Größe, aber mit einer Motorisierung von 22 PS (Steuerpferden) oder mehr. Schiffe mit einer Rumpflänge von weniger als 7 m und einer Motorisierung von weniger als 22 PS sind daher von der Freigabesteuer befreit. Dasselbe gilt für Schiffe, die nur durch menschliche Kraft angetrieben werden, und zwar unabhängig von der Rumpflänge. Diese erhalten dann eine verkehrskarte die von den Maritime Affairs ausgestellt wird. Nur frankierte Schiffe dürfen in internationalen Gewässern fahren.

Um frankiert werden zu können, muss das Boot außerdem drei Kriterien erfüllen:

  • Zu einer Person oder einem Unternehmen gehören, die/das Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.
  • In der EU hergestellt worden sein oder dort die fälligen Zölle und Steuern entrichtet haben ;
  • Einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sein.

Sein Besitzer erhält dann eine Urkunde über die Einfrankierung und einen Navigationstitel (der das alte orangefarbene Heft ersetzt).

Seit dem 1 er januar 2013 müssen Meeresscooter/Jetskis (VNM) mit einer Motorleistung von 90 kW oder mehr französisch registriert werden. Dafür erhalten sie zwei Dokumente: eine von den Maritimen Angelegenheiten ausgestellte Verkehrskarte und eine vom Zoll ausgestellte Urkunde über die Einfrankierung.

Welche Schiffe sind davon befreit?

Einige Boote müssen keine Frankierungsgebühr zahlen:

  • Boote, die Wassersportschulen gehören, die Vereinigungen angehören, die vom Sportminister zugelassen wurden,
  • Boote, die nur durch menschliche Energie angetrieben werden
  • Denkmalgeschützte Schiffe ;
  • Boote, die von Interesse für das Kulturerbe sind.

Die Höhe der Steuer sinkt mit zunehmendem Alter, das sowohl für den Schiffsrumpf als auch für den/die Motor(en) gilt:

  • -33 % für Boote, die am 1. Januar 2019 älter als 11 Jahre und gleich oder jünger als 21 Jahre sind ;
  • -55 % für Boote, die am 1. Januar 2019 älter als 21 Jahre und gleich oder jünger als 26 Jahre sind;
  • -80 % für Boote, die am 1. Januar 2019 älter als 26 Jahre sind.

Wie kann man sein Boot frankieren?

Beim Kauf eines neuen Bootes leiten Sie eine Akte an die GUFIP-Abteilung der Maritimen Angelegenheiten im Heimathafen Ihrer Wahl weiter.

Bei einem Gebrauchtkauf müssen Sie die Kaufurkunde innerhalb eines Monats bei der Dienststelle GUFIP der Maritimen Angelegenheiten vorlegen. Dieser stellt Ihnen dann eine neue Urkunde über die Einfrierung aus.

Wann ist die Freimachungssteuer zu zahlen?

Zum Zeitpunkt der Einfranzisierung des Schiffes wenn Sie ein Schiff kaufen, zahlen Sie eine jährliche Gebühr für die Registrierung und Navigation (DAFN). Er zahlt dann entsprechend dem Zeitpunkt, zu dem er sein Schiff kauft (angefangener Monat = ganzer Monat), bis zum Ende des Jahres. Für ein im Juni gekauftes Schiff ist beispielsweise 7/12 zu zahlen e des Jahreszolls.

Jedes Jahr die Steuer hängt von der Rumpflänge des Schiffes und der Leistung des Motors bzw. der Motoren ab und ist im ersten Quartal zu entrichten. Je nach Alter des Schiffes kann ein Abschlag berechnet werden.

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