Was ist die Franchise-Steuer?

Um unter französischer Flagge fahren zu können, muss ein Vergnügungsboot französisiert werden. Die Frankierung erfolgt in Form einer jährlich zu zahlenden Steuer. Aber nicht alle Schiffe sind davon betroffen.

Was ist die Frankierung?

Die Französische Registrierung ist die Tatsache, dass ein Schiff die französische Flagge führt und somit nach französischem Recht segelt. Um unter der Tricolore-Flagge fahren zu können, muss man jedoch bezahlen. Einige Boote müssen nämlich jedes Jahr eine Francisationssteuer zahlen.

euros wer bekommt die frankierungssteuer?

Diese Steuer gilt für Sport- oder Vergnügungsschiffe, die für den Einsatz auf See bestimmt sind, mit einer Rumpflänge von mehr als 7 m oder einer geringeren Größe, aber mit einer Motorisierung von 22 PS (Steuerpferden) oder mehr. Schiffe mit einer Rumpflänge von weniger als 7 m und einer Motorisierung von weniger als 22 PS sind daher von der Freigabesteuer befreit. Dasselbe gilt für Schiffe, die nur durch menschliche Kraft angetrieben werden, und zwar unabhängig von der Rumpflänge. Diese erhalten dann eine verkehrskarte die von den Maritime Affairs ausgestellt wird. Nur frankierte Schiffe dürfen in internationalen Gewässern fahren.

Um frankiert werden zu können, muss das Boot außerdem drei Kriterien erfüllen:

  • Zu einer Person oder einem Unternehmen gehören, die/das Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.
  • In der EU hergestellt worden sein oder dort die fälligen Zölle und Steuern entrichtet haben ;
  • Einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sein.

Sein Besitzer erhält dann eine Urkunde über die Einfrankierung und einen Navigationstitel (der das alte orangefarbene Heft ersetzt).

Seit dem 1 er ab dem 1. Januar 2013 müssen Wassermotorräder/Jetskis (VNM) mit einer Motorleistung von 90 kW oder mehr bei einer Zollbehörde franzisiert werden. Dafür erhalten sie zwei Dokumente: eine von den Maritimen Angelegenheiten ausgestellte Verkehrskarte und eine vom Zoll ausgestellte Urkunde über die Einfrankierung.

Welche Schiffe sind davon befreit?

Einige Boote müssen keine Steuer für die Einfrierung zahlen:

  • Boote, die Wassersportschulen gehören, die Vereinigungen angehören, die vom Sportminister zugelassen wurden,
  • Boote, die nur durch menschliche Energie angetrieben werden
  • Denkmalgeschützte Schiffe ;
  • Boote, die von Interesse für das Kulturerbe sind.

Die Höhe der Steuer sinkt mit zunehmendem Alter, das sowohl für den Schiffsrumpf als auch für den/die Motor(en) gilt:

  • -33% für Boote, die am 1. Januar 2019 älter als 11 Jahre und gleich oder jünger als 21 Jahre sind;
  • -55 % für Boote, die am 1. Januar 2019 älter als 21 Jahre und gleich oder jünger als 26 Jahre sind;
  • -80 % für Boote, die am 1. Januar 2019 älter als 26 Jahre sind.

Wie kann man sein Boot frankieren?

Beim Kauf eines neuen Bootes reichen Sie Ihre Unterlagen bei der Zollbehörde des Heimathafens Ihrer Wahl ein. Dieser leitet Ihre Unterlagen an das für die Registrierung gewählte Amt für maritime Angelegenheiten weiter.

Im Falle eines Gebrauchtkaufs müssen Sie die Kaufurkunde innerhalb eines Monats dem Zollamt vorlegen. Dieser stellt Ihnen dann eine neue Urkunde über die Einfrierung aus.

Wann ist die Freimachungssteuer zu zahlen?

Zum Zeitpunkt der Einfranzisierung des Schiffes wenn Sie ein Schiff kaufen, zahlen Sie eine jährliche Gebühr für die Registrierung und Navigation (DAFN). Er zahlt dann je nach dem Zeitpunkt, zu dem er sein Schiff kauft (der Monat beginnt = ganzer Monat), bis zum Ende des Jahres. Für ein im Juni gekauftes Schiff ist beispielsweise 7/12 zu zahlen e des Jahreszolls.

Jedes Jahr wenn Sie ein Schiff besitzen, müssen Sie die Steuer für die Einfrierung zahlen, die je nach Rumpflänge des Schiffes und der Leistung des Motors bzw. der Motoren variiert. Je nach Alter des Schiffes kann ein Abschlag berechnet werden.

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