Die Regeln des Rades und der Straße verstehen

Um diese Regeln zu verstehen, muss man zunächst die Allgemeinheiten und Definitionen eines Schiffes, seine Typologien kennen und den Kontext festlegen.

Regel 1 - Anwendungsbereich

Diese Vorschriften gelten für alle Schiffe auf hoher See und in allen angrenzenden Gewässern, die für Schiffe auf See zugänglich sind. Diese Vorschriften berühren in keiner Weise die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörde für die Schifffahrt in Häfen, Häfen, Flüssen, Seen oder Binnenwasserstraßen, die an die hohe See angrenzen und für Seeschiffe zugänglich sind. Sie stehen auch nicht der Anwendung besonderer Anforderungen der Regierung eines Staates entgegen, die darauf abzielen, die Zahl der Positionslichter, Lichtsignale, Markierungen oder Pfeifsignale, die von Kriegsschiffen und Schiffen im Konvoi verwendet werden, zu erhöhen oder die Zahl der Positionslichter, Lichtsignale oder Markierungen, die von Fischereifahrzeugen, die eine Fischereiflotte bilden, verwendet werden, zu erhöhen. Diese zusätzlichen Positionsleuchten, Lichtsignale, Markierungen oder Pfeifsignale müssen, soweit durchführbar, so beschaffen sein, dass sie nicht mit anderen in diesen Regeln zugelassenen Leuchten, Markierungen oder Signalen verwechselt werden können.

Die Organisation kann für die Zwecke dieses Reglements Verkehrstrennungsvereinbarungen treffen.

Regel 2 - Haftung

Nichts in diesen Regeln befreit ein Schiff oder seinen Eigner, Kapitän oder Besatzung von den Folgen jeglicher Fahrlässigkeit bei der Anwendung dieser Regeln oder von jeder Vorsichtsmaßnahme, die aufgrund der gewöhnlichen Erfahrung des Seeleuten oder der besonderen Umstände, in denen sich das Schiff befindet, erforderlich ist.

Bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind alle Gefahren für die Schifffahrt und die Kollisionsrisiken sowie alle besonderen Umstände, einschließlich der Betriebsbeschränkungen der beteiligten Schiffe, zu berücksichtigen, die eine Abweichung von diesen Vorschriften erfordern können, um eine unmittelbare Gefahr zu vermeiden.

Regel 3 - Allgemeine Definitionen

Für die Zwecke dieser Regeln, es sei denn, der Kontext erfordert etwas anderes:

Schiff": jedes Fahrzeug oder Gerät jeder Art, einschließlich Nichtzugmaschinen, Schiffe und Wasserflugzeuge, das als Transportmittel auf dem Wasser verwendet wird oder verwendet werden kann.

Kraftbetriebenes Schiff" ist jedes Schiff, das von Maschinen angetrieben wird.

Segelschiff" jedes Schiff, das unter Segel fährt, auch wenn es über eine Antriebsmaschine verfügt, sofern es nicht benutzt wird.

Der Begriff"Schiffsfischerei" bezeichnet jedes Schiff, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, die seine Manövrierfähigkeit verringern, nicht jedoch Schiffe, die mit Schleppleinen oder anderen Fanggeräten fischen, die ihre Manövrierfähigkeit nicht verringern.

Wasserflugzeug" jedes Luftfahrzeug, das zum Manövrieren auf dem Wasser bestimmt ist.

Nicht kontrolliertes Schiff" ein Schiff, das aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, in Übereinstimmung mit diesen Regeln zu manövrieren und daher nicht vom Kurs eines anderen Schiffes abweichen kann.

Schiff mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit" jedes Schiff, dessen Manövrierfähigkeit gemäß dieser Regel durch die Art seiner Tätigkeit eingeschränkt ist und das daher nicht vom Kurs eines anderen Schiffes abweichen kann.

Schiffe mit begrenzter Manövrierfähigkeit" umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • schiffe, die Unterwasserbojen, Kabel oder Rohrleitungen verlegen, anheben oder warten;
  • schiffe, die Baggerarbeiten, hydrographische oder ozeanographische Arbeiten oder Unterwasserarbeiten durchführen;
  • schiffe, die Personen, Proviant oder Ladung auftanken oder umladen und unterwegs sind ;
  • schiffe, die an Start-, Lande- oder Bergungsarbeiten beteiligt sind;
  • schiffe, die Minenräumarbeiten durchführen;
  • schiffe, die an einem Schleppvorgang beteiligt sind, der es dem Schleppschiff und seinem Anhänger erschwert, ihren Kurs zu ändern

Schiff mit Zugbehinderung" jedes motorbetriebene Schiff, das aufgrund seines Tiefgangs, der verfügbaren Tiefe und Breite des Fahrwassers seinen Kurs kaum ändern kann.

Der Ausdruck"unterwegs" gilt für jedes Schiff, das weder vor Anker liegt, noch an Land festgemacht oder gestrandet ist.

Die Begriffe"Länge" und"Breite" eines Schiffes bedeuten seine Gesamtlänge und größte Breite.

Zwei Schiffe gelten nur dann als in Sichtweite, wenn eines von ihnen von dem anderen beobachtet werden kann.

Reduzierte Sicht" ist jede Situation, in der die Sicht durch Nebel, Nieselregen, Schnee, starken Regen oder Sandstürme oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.

Schiff" ist ein multimodales Fahrzeug, dessen Haupteinsatzgebiet das oberflächennahe Fliegen unter der Oberfläche ist.

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