Der Fall ?Blue Velvet? markiert einen wichtigen Meilenstein für den rechtlichen Schutz mariner Ökosysteme. Das Seegericht von Marseille hat den Eigner der 18 m langen Yacht verurteilt, die im August 2021 in La Croix Valmer gestrandet war, und dabei festgestellt, dass sein Versäumnis, nach dem Schiffbruch einzugreifen, zu einer dauerhaften Schädigung eines Posidonia-Seegrasfeldes geführt habe, einer geschützten Meerespflanze, die für das Funktionieren der Ökosysteme im Mittelmeer von entscheidender Bedeutung ist.
Eine Strandung, gefolgt von einer langen Stilllegung des Wracks
Die ?Blue Velvet? hatte während eines Sturms ihren Ankerplatz verlassen und war im August 2021 an der Küste des Departements Var auf Grund gelaufen. Trotz mehrerer Mahnungen durch den Präfekten der Küstenwache war das Wrack nicht innerhalb der gesetzten Fristen geborgen worden.
Das Schiff, das mehrere Monate auf dem Meeresgrund gelegen hatte, war nach und nach verfallen, bevor es im Herbst 2021 auseinanderbrach und Trümmerteile über einen Teil der Küste verstreute. Damals hatten die Behörden bereits betont, dass diese Situation verdeutliche, wie schwierig es sei, bestimmte im Mittelmeer zurückgelassene Schiffswracks zügig zu beseitigen.
Fast 200 m² Seegraswiese zerstört
Die von den Verwaltern des Meeresschutzgebiets im Golf von Saint-Tropez durchgeführten Untersuchungen ermöglichten es, die Entwicklung der Schäden anhand mehrerer Tauchkampagnen zu dokumentieren, die über viele Monate hinweg durchgeführt wurden.

Nach den Feststellungen des Gerichts wurden durch das längere Vorhandensein des Schiffswracks fast 200 m² Posidonia-Seegraswiesen geschädigt oder zerstört.
Die im Mittelmeer heimische Posidonia bildet ausgedehnte Seegraswiesen, die eine wesentliche Rolle für die Artenvielfalt spielen. Sie dienen zahlreichen Fisch- und Wirbellosenarten als Aufzuchtgebiet, stabilisieren den Meeresboden, begrenzen die Küstenerosion und tragen zur Kohlenstoffspeicherung bei. Da sie besonders langsam wachsen, dauert ihre Wiederherstellung lange, wenn sie beschädigt sind.
Eine erste Entscheidung eines Verwalters eines Meeresschutzgebiets
Der Fall ist einzigartig. Der Gemeindeverband ?Communauté de communes du Golfe de Saint-Tropez?, der für die Verwaltung des als Natura-2000-Gebiet ausgewiesenen Meeresschutzgebiets zuständig ist, hatte ein Verfahren wegen der Zerstörung eines Posidonia-Seegrasfeldes eingeleitet.

Die Akte stützte sich auf wissenschaftliche Untersuchungen, anhand derer die Entwicklung der Schäden zwischen dem Auflaufen des Schiffes und seiner Bergung genau nachgewiesen werden konnte. Diese Erkenntnisse trugen dazu bei, dass das Gericht den ökologischen Schaden anerkannte.
Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall für die Verwalter von Meeresschutzgebieten dar, die mit den Folgen von Schiffswracks oder Ankerplätzen konfrontiert sind, die empfindliche Lebensräume schädigen könnten.
Strafrechtliche Sanktionen und Umweltsanierung
Das Gericht verurteilte den Eigner der ?Blue Velvet? zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 15.000 ? wegen Verstoßes gegen die Schifffahrtsvorschriften sowie zu einer zweijährigen Aussetzung seiner Schifffahrtsberechtigung.
Zu diesen Sanktionen kommt eine Verurteilung wegen ökologischer Schäden hinzu. Es müssen mehr als 110.000 ? gezahlt werden, um Maßnahmen zur Wiederherstellung des zerstörten Posidonia-Seegrasfeldes zu finanzieren.
Diese Entscheidung macht deutlich, dass sich die Folgen einer Strandung nicht auf Rettungs- oder Sanierungsmaßnahmen beschränken. Verbleibt ein Schiff in einem sensiblen Gebiet, können die Schäden an marinen Lebensräumen nun zu einer spezifischen Entschädigung auf der Grundlage des ökologischen Schadens führen, sobald deren Vorliegen festgestellt ist.

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