Vorschriften, was ändert sich am 18. Januar 2016?

Ab dem 18. Januar 2016 ändern sich die Entwurfskategorien für Sportboote. Damit soll das Verständnis der Vorschriften für Bootsfahrer geklärt werden.

Was früher gemacht wurde

Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung im Jahre 1996 wurde die Kategorisierung von Sportbooten in Frage gestellt. Vor 1996 wurden in den französischen Vorschriften 6 Kategorien der Schifffahrt definiert, die auf den Begriffen der Bewohnbarkeit und der Autonomie basierten:

Kategorien Maximaler Abstand der Entfernung
Kategorie 6 2 Meilen
Kategorie 5 5 Meilen
Kategorie 4 20 Meilen
Kategorie 3 60 Meilen
Kategorie 2 200 Meilen
Kategorie 1 Kein Limit mehr

Tabelle der 1996 aufgegebenen Navigationskategorien

Seit 1996 werden die europäischen Vorschriften angewandt und haben einen anderen Ansatz gewählt: die Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit der Besatzung einzuschätzen . Sie hat den Begriff der Wetterbedingungen durch vier Entwurfskategorien (A, B, C und D) integriert, die diese Sicherheit durch Anforderungen gewährleisten, die an die Umgebung angepasst sind, in der die Schiffe eingesetzt werden.

Kategorien

Bezeichnung

Windstärke (max.)

Wellenhöhe (max.)

Mögliche Navigationskategorie

A

Hohe See

Keine Beschränkung*

Keine Beschränkung*

1 à 6

B

Groß

Kraft 8

4 Meter

2 à 6

C

Küstengebiete

Kraft 6

2 Meter

4 à 6

D

Geschützte Gewässer

Kraft 4

0,5 m

6

Tabelle gültig bis 18. Januar 2016.

* In der Kategorie A konnte das Boot bei normalem Gebrauch bis zu Stärke 8 bei 4-Meter-Wellen segeln. Sie war jedoch in der Lage, unter so genannten "außergewöhnlichen Bedingungen" die Stärke 8 (34 bis 40 Knoten) und Wellenhöhen von über 4 Metern zu überschreiten

Letztendlich verwirrte die Bezeichnung (offene See, Offshore, Küstenzone, geschützte Gewässer) jedoch eher die Bootsfahrer, die das Nutzungsprogramm mit Entwurfskategorien in Verbindung brachten, ohne immer die Wetterbedingungen zu berücksichtigen.

Was ändert sich am 18. Januar 2016?

Dem Verband der Nautischen Industrie gelang es über die European Boating Industry (EBI), die Kommission davon zu überzeugen, die Definition der Entwurfskategorien zu klären.

Die neue europäische Verordnung über Sportboote definiert nun die Entwurfskategorien NUR nach Wetterbedingungen . Die Begriffe zu den Schifffahrtsarten (Hohe See, Offshore, Küstengebiete, geschützte Gewässer) werden gestrichen.

Auf der anderen Seite wurde eine Obergrenze für die höchste Entwurfskategorie A eingeführt: Kraft 9 (einschließlich).

Maximaler Wind

Wellen maxi

Kategorie A

Kraft 9

Etabliert bei 47 Knoten

Geplatzt ca. 61 kt

10 m

Kategorie B

Kraft 8

Bei 40 Knoten gesetzt

Windböen von etwa 52 Knoten

8 m

Kategorie C

Kraft 6

Etabliert 27 kt

Windböen Ca. 35 Knoten

4 m

Kategorie D

Kraft 4

Auf 16 Knoten gesetzt

Böen Ca. 23 Knoten

0, 5 m

Mit Wirkung vom 18. Januar 2016

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