Was früher gemacht wurde
Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung im Jahre 1996 wurde die Kategorisierung von Sportbooten in Frage gestellt. Vor 1996 wurden in den französischen Vorschriften 6 Kategorien der Schifffahrt definiert, die auf den Begriffen der Bewohnbarkeit und der Autonomie basierten:
Kategorien | Maximaler Abstand der Entfernung |
Kategorie 6 | 2 Meilen |
Kategorie 5 | 5 Meilen |
Kategorie 4 | 20 Meilen |
Kategorie 3 | 60 Meilen |
Kategorie 2 | 200 Meilen |
Kategorie 1 | Kein Limit mehr |
Tabelle der 1996 aufgegebenen Navigationskategorien
Seit 1996 werden die europäischen Vorschriften angewandt und haben einen anderen Ansatz gewählt: die Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit der Besatzung einzuschätzen . Sie hat den Begriff der Wetterbedingungen durch vier Entwurfskategorien (A, B, C und D) integriert, die diese Sicherheit durch Anforderungen gewährleisten, die an die Umgebung angepasst sind, in der die Schiffe eingesetzt werden.
Kategorien | Bezeichnung | Windstärke (max.) | Wellenhöhe (max.) | Mögliche Navigationskategorie |
A | Hohe See | Keine Beschränkung* | Keine Beschränkung* | 1 à 6 |
B | Groß | Kraft 8 | 4 Meter | 2 à 6 |
C | Küstengebiete | Kraft 6 | 2 Meter | 4 à 6 |
D | Geschützte Gewässer | Kraft 4 | 0,5 m | 6 |
Tabelle gültig bis 18. Januar 2016.
* In der Kategorie A konnte das Boot bei normalem Gebrauch bis zu Stärke 8 bei 4-Meter-Wellen segeln. Sie war jedoch in der Lage, unter so genannten "außergewöhnlichen Bedingungen" die Stärke 8 (34 bis 40 Knoten) und Wellenhöhen von über 4 Metern zu überschreiten
Letztendlich verwirrte die Bezeichnung (offene See, Offshore, Küstenzone, geschützte Gewässer) jedoch eher die Bootsfahrer, die das Nutzungsprogramm mit Entwurfskategorien in Verbindung brachten, ohne immer die Wetterbedingungen zu berücksichtigen.
Was ändert sich am 18. Januar 2016?
Dem Verband der Nautischen Industrie gelang es über die European Boating Industry (EBI), die Kommission davon zu überzeugen, die Definition der Entwurfskategorien zu klären.
Die neue europäische Verordnung über Sportboote definiert nun die Entwurfskategorien NUR nach Wetterbedingungen . Die Begriffe zu den Schifffahrtsarten (Hohe See, Offshore, Küstengebiete, geschützte Gewässer) werden gestrichen.
Auf der anderen Seite wurde eine Obergrenze für die höchste Entwurfskategorie A eingeführt: Kraft 9 (einschließlich).
Maximaler Wind | Wellen maxi | |||
Kategorie A | Kraft 9 | Etabliert bei 47 Knoten | Geplatzt ca. 61 kt | 10 m |
Kategorie B | Kraft 8 | Bei 40 Knoten gesetzt | Windböen von etwa 52 Knoten | 8 m |
Kategorie C | Kraft 6 | Etabliert 27 kt | Windböen Ca. 35 Knoten | 4 m |
Kategorie D | Kraft 4 | Auf 16 Knoten gesetzt | Böen Ca. 23 Knoten | 0, 5 m |
Mit Wirkung vom 18. Januar 2016