Die Seeverkehrsordnung schreibt vor, dass man an Bord seines Schiffes eine Sicherheitsausrüstung mitführen muss, die dem Fahrtgebiet und dem Programm entspricht. Die Ausrüstung muss regelmäßig überprüft und an die Gesamtheit und die Anzahl der Besatzung angepasst werden. Hier finden Sie ein umfassendes Dossier, das Ihnen zeigt, welche Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben und welche empfohlen sind und wie Sie sie überprüfen lassen können
An Bord müssen Sie alles haben, was Ihre Sicherheit gewährleistet, sowohl Körperschutz wie Schwimmwesten, Rettungsinseln oder Leuchtmittel als auch Kommunikationsmittel, um die Rettungskräfte zu benachrichtigen.